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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Zahnärztliche Behandlung 2.7<br />

2.7 Zahnärztliche Behandlung<br />

1. Leistungen der Krankenversicherung<br />

a) Obligatorische Krankenpflegeversicherung<br />

Bis Ende 1995 mussten <strong>die</strong> Krankenkassen von Gesetzes wegen keinerlei zahnärztliche Behandlungen<br />

übernehmen. Diese schwer wiegende Lücke im Sozialversicherungsrecht ist mit<br />

der Totalrevision des KVG nun zumindest teilweise geschlossen worden. Unter <strong>die</strong> Leistungspflicht<br />

der Krankenkassen fallen folgende Behandlungen:<br />

■ Behandlungen, <strong>die</strong> durch eine schwere, nicht vermeidbare Er<strong>krank</strong>ung des Kausystems<br />

bedingt sind. Das Eidgenössische Departement des Innern hat <strong>die</strong> betreffenden Er<strong>krank</strong>ungen<br />

in der Krankenpflege-Leistungsverordnung abschliessend aufgezählt.<br />

2<br />

Unter den nicht vermeidbaren Er<strong>krank</strong>ungen des Kausystems figurieren u.a. auch «gutartige<br />

Tumoren im Kiefer- und Schleimhautbereich und tumorähnliche Veränderungen», «maligne<br />

Tumoren im Gesichts-, Kiefer- und Halsbereich» sowie «Er<strong>krank</strong>ungen des Zahnhalteapparates<br />

aufgrund irreversibler Nebenwirkungen von Medikamenten»: Das Eidgenössische Versicherungsgericht<br />

hat bestätigt, dass <strong>die</strong> Chemotherapie zu einer Parodontose führen kann<br />

(127 V 339); dennoch ist es im Einzelfall bisweilen schwierig, den Nachweis der Kausalität<br />

zwischen einer Strahlen- oder Chemotherapie und einer im Anschluss daran entstandenen<br />

Parodontose zu erbringen. Wer sich unliebsame Diskussionen ersparen will, tut gut daran,<br />

vorgängig zur Therapie beim Zahnarzt den Status seines Zahnapparates erheben zu lassen.<br />

Unter den nicht vermeidbaren Er<strong>krank</strong>ungen des Kausystems figuriert in der KLV <strong>die</strong> «Kiefergelenksarthrose».<br />

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