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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Medizinische Behandlung 2.1<br />

Auf eine detaillierte Darstellung der Leistungen der Unfallversicherung muss in den nachfolgenden<br />

Kapiteln verzichtet werden, weil <strong>die</strong>s den Umfang <strong>die</strong>ses Leitfadens sprengen würde.<br />

Generell kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass <strong>die</strong> Leistungen der Unfallversicherung<br />

im Wesentlichen mit jenen der Invalidenversicherung übereinstimmen.<br />

2<br />

➔ Art. 10 ff. UVG, Art. 15 ff. UVV<br />

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung<br />

Wenn keine Leistungspflicht der IV oder der Unfallversicherung besteht, muss <strong>die</strong> Krankenversicherung<br />

für <strong>die</strong> Behandlung aufkommen (vgl. hierzu Kap. 2.2 und 2.3).<br />

21

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