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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Arzneimittel 2.6<br />

Die Versicherten haben auch bei den Arzneimitteln einen Selbstbehalt von 10% zu übernehmen<br />

(betreffend Franchise und maximale Kostenbeteiligung pro Jahr vgl. Kap. 2.4, Ziff. 1d).<br />

Der Selbstbehalt beträgt seit dem 1.1.2006 20%, wenn eine versicherte Person als Arzneimittel<br />

ein Originalpräparat wählt, obschon in der Spezialitätenliste damit austauschbare<br />

Generika aufgeführt sind, <strong>die</strong> mindestens 20% weniger kosten als das Originalpräparat, und<br />

der Arzt oder <strong>die</strong> Ärztin nicht ausdrücklich aus medizinischen Gründen das Originalpräparat<br />

verschreibt.<br />

2<br />

Hinweis: Der aktuelle Stand der Spezialitätenliste kann über das Internet (www.bag.admin.ch/<br />

kv/gesetze/sl/d/index.htm) eingesehen werden.<br />

➔ Art. 25 Abs. 2b, 52 KVG; Art. 63–75 KVV; Art. 29–38a KLV; Spezialitätenliste<br />

b) Zusatzversicherungen<br />

Sowohl <strong>die</strong> Krankenkassen wie <strong>die</strong> Privatversicherer bieten Zusatzversicherungen an, in deren<br />

Rahmen (je nach Reglement) <strong>die</strong> Kosten von Arzneimitteln, <strong>die</strong> nicht in der Spezialitätenliste<br />

figurieren, ganz oder teilweise übernommen werden. In der Regel wird jedoch auch in <strong>die</strong>sen<br />

Fällen eine ärztliche Verordnung vorausgesetzt. Wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen<br />

hat, sollte das entsprechende Reglement genau stu<strong>die</strong>ren um zu erfahren, welche Leistungen<br />

unter welchen Voraussetzungen erbracht werden (vgl. im Übrigen <strong>die</strong> Ausführungen in Kap.<br />

2.3).<br />

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen<br />

Die IV übernimmt im Rahmen der Behandlung von Geburtsgebrechen (vgl. Kap. 2.1) <strong>die</strong> von<br />

einem Arzt verordneten Arzneimittel und pharmazeutischen Spezialitäten, <strong>die</strong> wissenschaftlich<br />

anerkannt sind und den Eingliederungserfolg in einfacher und zweckmässiger Weise<br />

anstreben.<br />

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