Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
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Einzelne Hilfsmittel 4.3<br />
3. Stützkorsetts (Rumpforthesen)<br />
Die IV übernimmt <strong>die</strong> Kosten von orthopädischen Stützkorsetts, sofern eine funktionelle Insuffizienz<br />
der Wirbelsäule mit erheblichen Rückenbeschwerden sowie klinisch und radiologisch<br />
nachweisbaren Veränderungen der Wirbelsäule vorliegt, <strong>die</strong> durch andere medizinische Massnahmen<br />
nur ungenügend zu beeinflussen ist. Die Abgabe kann in doppelter Ausführung erfolgen,<br />
<strong>die</strong> zweite Garnitur erst bei stabilisierten Verhältnissen (nach 3 Monaten).<br />
Wer keinen Leistungsanspruch gegenüber der IV hat, erhält <strong>die</strong> Kosten der Rumpforthesen<br />
von der Krankenkasse vergütet, wobei in <strong>die</strong>sem Fall der Selbstbehalt von 10% zulasten der<br />
versicherten Person geht.<br />
4<br />
4. Sprechhilfegeräte<br />
Die IV gibt Sprechhilfegeräte auf ärztliche Anordnung hin nach Kehlkopfoperationen zu<br />
Eigentum ab. Gebrauchstraining und Reparaturen gehen zulasten der IV.<br />
Auch <strong>die</strong> AHV gibt solche Sprechhilfegeräte ab (Kostenbeitrag 75%), wobei <strong>die</strong> Kosten für<br />
Reparaturen, den Betrieb und ein allfälliges Gebrauchstraining nicht zulasten der Versicherung<br />
gehen. Die erneute Abgabe eines derartigen Geräts kann frühestens nach 5 Jahren erfolgen.<br />
5. Rollstühle<br />
a) Rollstühle ohne motorisierten Antrieb<br />
Die IV gibt solche Rollstühle an nur beschränkt gehfähige Personen ab. Sie übernimmt <strong>die</strong><br />
behinderungsbedingten Anpassungen und finanziert auch das notwendige Zubehör. Die IV<br />
finanziert in der Regel nur einen Fahrstuhl. Ein Zweitfahrstuhl kann jedoch abgegeben werden,<br />
wenn er für <strong>die</strong> behinderte Person eine unbedingte Notwendigkeit darstellt.<br />
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