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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Einzelne Hilfsmittel 4.3<br />

3. Stützkorsetts (Rumpforthesen)<br />

Die IV übernimmt <strong>die</strong> Kosten von orthopädischen Stützkorsetts, sofern eine funktionelle Insuffizienz<br />

der Wirbelsäule mit erheblichen Rückenbeschwerden sowie klinisch und radiologisch<br />

nachweisbaren Veränderungen der Wirbelsäule vorliegt, <strong>die</strong> durch andere medizinische Massnahmen<br />

nur ungenügend zu beeinflussen ist. Die Abgabe kann in doppelter Ausführung erfolgen,<br />

<strong>die</strong> zweite Garnitur erst bei stabilisierten Verhältnissen (nach 3 Monaten).<br />

Wer keinen Leistungsanspruch gegenüber der IV hat, erhält <strong>die</strong> Kosten der Rumpforthesen<br />

von der Krankenkasse vergütet, wobei in <strong>die</strong>sem Fall der Selbstbehalt von 10% zulasten der<br />

versicherten Person geht.<br />

4<br />

4. Sprechhilfegeräte<br />

Die IV gibt Sprechhilfegeräte auf ärztliche Anordnung hin nach Kehlkopfoperationen zu<br />

Eigentum ab. Gebrauchstraining und Reparaturen gehen zulasten der IV.<br />

Auch <strong>die</strong> AHV gibt solche Sprechhilfegeräte ab (Kostenbeitrag 75%), wobei <strong>die</strong> Kosten für<br />

Reparaturen, den Betrieb und ein allfälliges Gebrauchstraining nicht zulasten der Versicherung<br />

gehen. Die erneute Abgabe eines derartigen Geräts kann frühestens nach 5 Jahren erfolgen.<br />

5. Rollstühle<br />

a) Rollstühle ohne motorisierten Antrieb<br />

Die IV gibt solche Rollstühle an nur beschränkt gehfähige Personen ab. Sie übernimmt <strong>die</strong><br />

behinderungsbedingten Anpassungen und finanziert auch das notwendige Zubehör. Die IV<br />

finanziert in der Regel nur einen Fahrstuhl. Ein Zweitfahrstuhl kann jedoch abgegeben werden,<br />

wenn er für <strong>die</strong> behinderte Person eine unbedingte Notwendigkeit darstellt.<br />

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