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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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Einzelne Hilfsmittel 4.3<br />

4.3 Einzelne Hilfsmittel<br />

1. Prothesen<br />

a) Definitive Fuss-, Bein-, Hand- und Armprothesen<br />

Diese Prothesen werden von der IV inkl. unerlässliches Zubehör (wie z.B. Prothesenstrumpf)<br />

sowie notwendige Kleideränderungen übernommen. Die Abgabe erfolgt in doppelter Garnitur,<br />

<strong>die</strong> zweite Garnitur erst bei stabilisierten Verhältnissen.<br />

Wer keinen Leistungsanspruch gegenüber der IV hat, erhält <strong>die</strong> Kosten von Fuss-, Bein-, Handund<br />

Armprothesen von der Krankenkasse vergütet, wobei in <strong>die</strong>sem Fall der Selbstbehalt von<br />

10% zulasten der versicherten Person geht.<br />

4<br />

b) Definitive Brust-Exoprothesen<br />

Diese Prothesen werden von der IV in folgendem Rahmen finanziert: Jährlich kann ein Betrag<br />

von maximal Fr. 500.– (Fr. 900.– bei beidseitiger Versorgung) vergütet werden. Zum Erwerb<br />

einer teureren (Gummi-)Prothese kann der Höchstbetrag bis auf 3 Jahre im Voraus bezogen<br />

werden. Betreffend Brust-Endoprothesen vgl. Kap. 4.1, Ziff. 2a.<br />

Wer keinen Leistungsanspruch gegenüber der IV hat, erhält <strong>die</strong> Kosten von Brust-Exoprothesen<br />

bis zum Betrag von Fr. 360.– pro Seite und Kalenderjahr von der Krankenkasse vergütet,<br />

wobei in <strong>die</strong>sem Fall der Selbstbehalt von 10% zulasten der versicherten Person geht. Für Zubehör<br />

und spezielle Büstenhalter zur definitiven Brust-Exoprothese vergütet <strong>die</strong> Krankenkasse<br />

zusätzlich pro Jahr Fr. 90.–.<br />

c) Augenprothesen<br />

Augenprothesen werden von der IV abgegeben: Falls nicht besondere ärztlich bestätigte<br />

Gründe vorliegen, werden nur Augenprothesen aus Glas abgegeben.<br />

Besteht kein Anspruch gegenüber der IV, so hat <strong>die</strong> Krankenkasse <strong>die</strong> Kosten (maximal<br />

Fr. 580.–) zu übernehmen, wobei in <strong>die</strong>sem Fall ein Selbstbehalt von 10% zulasten der versicherten<br />

Person geht.<br />

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