Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
7.3 Invalidenrenten der Pensionskassen<br />
2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?<br />
a) Grundsatz<br />
Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse haben versicherte Personen, <strong>die</strong> während<br />
der Versicherungsdauer arbeitsunfähig geworden sind, sofern <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit<br />
ohne wesentlichen Unterbruch fortdauert und schliesslich zu einer Invalidität führt.<br />
➔ Art. 23 BVG<br />
b) Invalidität<br />
Zum Invaliditätsbegriff in der 2. Säule vgl. Kap. 7.1, Ziff. 1d.<br />
Zur Invaliditätsbemessung in der 2. Säule vgl. Kap. 7.1, Ziff. 2e.<br />
7<br />
Mit der 1. BVG-Revision sind auch für <strong>die</strong> obligatorische BVG-Versicherung <strong>die</strong> 4 Rentenstufen<br />
der IV eingeführt worden: Ganze Rente ab 70%-Invalidität, Dreiviertelsrente ab 60%-Invalidität,<br />
halbe Rente ab 50%-Invalidität und Viertelsrente ab 40%-Invalidität. Dieses neue Rentenstufensystem<br />
gilt jedoch erst für Fälle, bei denen <strong>die</strong> Invalidität nach dem 1.1.2007 eingetreten<br />
ist. Bei einem früheren Eintritt der Invalidität bestand nach den früheren Bestimmungen des<br />
BVG ein gesetzlicher Anspruch auf Invalidenleistungen aus beruflicher Vorsorge erst ab einem<br />
Invaliditätsgrad von 50%.<br />
Viele Pensionskassen gehen in ihren Reglementen weiter und gewähren z.B. bereits bei einem<br />
Invaliditätsgrad von 25% eine Invalidenrente. Im Einzelfall ist das Reglement zu konsultieren!<br />
➔ Art. 24 BVG<br />
144