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Chronisch krank – was leisten die ... - SGED-SSED

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2.4 Ambulante Behandlung<br />

2<br />

g) Ernährungsberatung<br />

Die von diplomierten Ernährungsberatern/-beraterinnen auf ärztliche Anordnung durchgeführte<br />

Ernährungsberatung ist von den Kassen bei einer Reihe von Krankheiten (z.B. Stoffwechsel<strong>krank</strong>heiten,<br />

Krankheiten des Verdauungssystems, Nierener<strong>krank</strong>ungen, Mangelernährungszustände)<br />

als Pflichtleistung zu übernehmen.<br />

Bedingung ist, dass<br />

■ der/<strong>die</strong> Ernährungsberater/-beraterin entweder bei einem Arzt bzw. einer Ärztin oder in<br />

einem Spital angestellt ist oder<br />

■ selbständig tätig ist und <strong>die</strong> in der Krankenversicherungsverordnung festgelegten Voraussetzungen<br />

für eine Kassenzulassung erfüllt.<br />

Die Krankenversicherer haben auch <strong>die</strong> Kosten der ärztlich angeordneten Diabetesfachberatung<br />

zu übernehmen, <strong>die</strong> von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern oder von den<br />

zugelassenen Diabetesberatungsstellen der Schweizerischen Diabetes-Gesellschaft erbracht<br />

wird. Die Diabetesberatung umfasst <strong>die</strong> Beratung über <strong>die</strong> Zucker<strong>krank</strong>heit (Diabetes mellitus)<br />

und <strong>die</strong> Schulung im Umgang mit der Krankheit. In den Diabetesberatungsstellen der Schweizerischen<br />

Diabetes-Gesellschaft dürfen neben Diabetesfachberaterinnen auch Ernährungsberaterinnen<br />

im Rahmen eines interdisziplinären Angebots zu Lasten der Krankenversicherung<br />

tätig sein.<br />

Benötigt allerdings eine Person spezielle Ergänzungsnahrung (z.B. bei organischen Störungen<br />

des Kau- und Schluckapparates, chronisch entzündlichen Darmer<strong>krank</strong>ungen, Strahlen-<br />

Enteritis), so werden <strong>die</strong> entsprechenden Produkte von der obligatorischen Versicherung nicht<br />

übernommen. Wer jedoch über eine Zusatzversicherung für nicht kassenpflichtige Medikamente<br />

verfügt, kann mit speziellem Formular ein Gesuch um Kostenübernahme stellen.<br />

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