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Das Leitz-Lexikon

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7. Bearbeitung mit<br />

Handmaschinen<br />

7.3 Sicherer Umgang mit Handkreissägemaschinen<br />

7.4 Sicherer Umgang mit Handoberfräsmaschinen<br />

Der Umgang mit Handmaschinen erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen.<br />

In Deutschland werden diese Vorschriften durch die HOLZ-BG<br />

vorgegeben.<br />

Handkreissägemaschinen müssen zwei wesentliche Sicherheitsmerkmale<br />

erfüllen:<br />

max. 10°<br />

1. Die bewegliche Schutzhaube muss den aus dem Sägetisch herausragenden<br />

Teil des Sägeblattzahnkranzes am Umfang und beidseitig bis auf einen<br />

Öffnungswinkel von max. 10° verdecken.<br />

Kreissäge-Schutzhaube<br />

max. 5 mm<br />

max. 2 mm<br />

Kreissäge-Spaltkeil<br />

2. Handkreissägemaschinen müssen mit einem Spaltkeil ausgerüstet sein.<br />

Die Dicke des Spaltkeiles muss der Dicke des Kreissägeblattes angepasst<br />

sein. Der Spaltkeil darf nicht dicker als die Schnittfugenbreite und nicht<br />

dünner als der Sägeblattgrundkörper sein.<br />

Der Spaltkeilabstand vom Sägeblatt darf nicht größer als 5 mm sein.<br />

<strong>Das</strong> Sägeblatt darf in der Tiefe nicht mehr als 2 mm über den Spaltkeil<br />

hinausragen.<br />

Die maximal zulässige Drehzahl des verwendeten Kreissägeblattes (muss auf<br />

dem Kreissägeblatt gekennzeichnet sein) darf auf keinen Fall überschritten<br />

werden. Die Drehzahl der Sägewelle ist aus dem Typenschild der Handkreissägemaschine<br />

ersichtlich. Werden Handkreissägemaschinen stationär in<br />

Tische eingebaut, so sind die Anforderungen an Tisch- und Formatkreissägemaschinen<br />

zu beachten.<br />

S max<br />

Fräswerkzeug Handoberfräser<br />

In Handoberfräsmaschinen dürfen nur Werkzeuge verwendet werden, die<br />

für Handvorschub zugelassen sind.<br />

Schaftfräser mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser von d = 16 mm oder<br />

größer müssen mit der Aufschrift „MAN“ gekennzeichnet sein.<br />

Des Weiteren muss am Schaft eine Kennzeichnung der minimalen einzuspannenden<br />

Schaftlänge, in Form einer Markierung mit Pfeil, vorhanden<br />

sein. Für den sicheren Betrieb des Werkzeuges bedeutet dies, dass das<br />

Oberfräswerkzeug mindestens bis zu dieser Markierung in das Spannfutter<br />

eingeschoben werden muss.<br />

Die auf dem Werkzeugschaft angegebene Höchstdrehzahl n max darf auf<br />

keinen Fall überschritten werden.<br />

Handoberfräsmaschinen sind meist mit elektronischer Drehzahlregelung<br />

ausgestattet. In den Bedienungsanleitungen der Maschinenhersteller sind<br />

den jeweiligen Regelstufen die entsprechenden Drehzahlen zugeordnet.<br />

Oberfräswerkzeuge für Handvorschub mit einem Schneidenflugkreisdurchmesser<br />

von d ≥ 16 mm müssen als Rundformwerkzeuge ausgebildet bzw.<br />

mit Abweisern ausgestattet sein. Die EN 847-1 regelt dabei die Größe der<br />

maximal zulässigen Spanlückenweite s max in Abhängigkeit des größten<br />

Schneidenflugkreisdurchmessers.<br />

Bis zu einem Schneidenflugkreisdurchmesser von d = 70 mm darf die<br />

Schneide nicht mehr als 1,1 mm über den Werkzeugkörper überstehen.<br />

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