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riellen habe. Er sagte mir noch, dass Hitler ja auch auf normalem Wege nicht die deutsche<br />

Staatsbürgerschaft erwerben könne, durch eine Beamtenstellung aber müsse man sie ihm zuerkennen.<br />

Hitler wurde daraufhin von mir zum Regierungsrat ernannt. Die ganze Koalition im<br />

Landtag stimmte der Ernennung Hitlers zum Regierungsrat dam<strong>als</strong> zu. Hitler hatte seine Stellung<br />

dam<strong>als</strong> bei der Braunschweigischen Gesandtschaft in Berlin.“ (Quelle Personalakte<br />

Klagges)<br />

Demnach kam der Anstoß via Göring von Hitler selber. Hitler war klar, daß der Weg über<br />

den Reichsrat nicht gangbar ist und bringt selber die Wirtschaftsförderung für Braunschweig<br />

ins Spiel. Klagges betont, daß er die Ernennung vorgenommen habe, aber die gesamte Koalition<br />

zugestimmt habe.<br />

Klagges bestreitet u.a. jegliche Verantwortung für die Gewalttaten im Zuge des „Stahlhelmputschs“<br />

am 27.3.1933.<br />

27.9.1949<br />

Küchenthal wird im Entnazifizierungsverfahren in Kategorie III (Minderbelastete) eingestuft.<br />

Damit ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verbunden. Vorsitzender des Entnazifizierungsausschusses<br />

ist Otto Schmitz, 1932 Rektor der TH!<br />

Derselbe Otto Schmitz hatte dam<strong>als</strong> Küchenthal angerufen und um Auskunft gebeten, ob Hitler<br />

tatsächlich zum <strong>Prof</strong>essor berufen werden solle und darüber der Presse berichtet. Küchenthal<br />

beschuldigt Schmitz, daß er 1948 dem Braunschweigischen Hochschulbund Mittel<br />

habe zukommen lassen, die an die Staatskasse hätten abgeführt werden müssen. Auch mit<br />

Schmitz trägt er eine Kontroverse aus. (Küchenthal 1969, Bd. III, S. 49f)<br />

Wesentlich für die Einstufung Küchenth<strong>als</strong> ist die Mitwirkung an der Einbürgerung Hitlers.<br />

„Der Betroffene war im Jahre 1932 Ministerpräsident des Landes Braunschweig. Er hat in<br />

dieser Stellung Hitler <strong>als</strong> Regierungsrat in den braunschweigischen Staatsdienst eingestellt<br />

und ihn dadurch zum deutschen Staatsbürger gemacht. Der Betroffene behauptet, daß er diesen<br />

Akt auf Beschluß der ´Bürgerlichen Einheitsliste´ ausgeführt hat. Es besteht aber kein<br />

Zweifel, daß er <strong>als</strong> ´Ministerpräsident´ volle Freiheit in seiner Entscheidung hatte, In Anbetracht<br />

der außerordentlichen Folgen, welche diese Ernennung nach sich zog, ist er daher <strong>als</strong><br />

wesentlicher Förderer anzusehen und in Gruppe III einzustufen.“ (Küchenthal 1969, Bd. III,<br />

S. 46f) Der Berichterstatter der Braunschweiger Zeitung zitiert leicht abweichend: „Der Betroffene<br />

habe durch seine <strong>als</strong> Ministerpräsident geleistete Unterschrift, die allein die Ernennung<br />

Hitlers und damit Einbürgerung ermöglicht habe, eine wesentliche Förderung und Unterstützung<br />

des Nation<strong>als</strong>ozialismus geleistet. Diese wesentliche Förderung sei durch seinen<br />

späteren Widerstand <strong>als</strong> Präsident der Braunschweigischen Staatsbank nicht ausgeglichen.“<br />

(Braunschweiger Zeitung vom 28.9.1949); Kiesel, Roloff, Brandes, Heimbs (?), Hoppe u.a.<br />

sagen <strong>als</strong> Zeugen aus. Brandes und Roloff belasten Küchenthal bei der Anhörung, der die<br />

Ernennungsurkunde unterschrieben habe. Er hätte sich weigern und zurücktreten bzw. mit<br />

Rücktritt drohen können. Küchenthal schiebt die Verantwortung für die Einbürgerung auf die<br />

BEL-Fraktion. Roloff widerspricht und erklärt Küchenthal für verantwortlich. Küchenthal<br />

erklärt, daß er <strong>als</strong> Staatsbankpräsident mehrfach Widerstand gegen die Nazis geleistet habe.<br />

Die Begründung für die Einstufung in Kategorie III ist ganz eindeutig die politische Bedeutung<br />

der Einbürgerung Hitlers und Küchenth<strong>als</strong> Verantwortung für den Vorgang. Die Kontroverse<br />

Roloff-Küchenthal bzw. Brandes-Küchenthal wird sich in den kommenden Jahren<br />

fortsetzen.

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