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120<br />

12.11.1949<br />

Küchenthal legt Berufung gegen das Spruchkammer-Urteil ein.<br />

10.12.1949<br />

Die Spruchkammer verurteilt Klagges wegen Mitgliedschaft in der SS <strong>als</strong> Obergruppenführer<br />

(Generalleutnant) zu 6 Jahren Zuchthaus unter Anrechnung der Internierung.<br />

10.1. 1950<br />

Eröffnung des Klagges-Prozeß vor dem Braunschweiger Landgericht (bis 5.4.1950)<br />

5.4.1950<br />

Klagges wird wegen eines „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ in Tateinheit mit diversen<br />

anderen Vergehen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Klagges selber zeigt sich im<br />

Schlußplädoyer uneinsichtig. Die Einbürgerung Hitlers spielt im Prozeß nur am Rande eine<br />

Rolle.<br />

22.4.1950<br />

Berger wird im Entnazifizierungsverfahren von Kategorie IV auf Kategorie V zurückgestuft.<br />

30.11.1950<br />

Roloff nimmt brieflich Kontakt zu Brandes auf, der ihn (in seinem Entnazifizierungsverfahren?)<br />

entlasten und Küchenthal belasten soll. Brandes argumentiert, daß Küchenthal verantwortlich<br />

war, weil er die Urkunde unterschrieben hat. Er hätte stattdessen zurücktreten können<br />

bzw. Rücktritt gegenüber der BEL androhen können.<br />

Auch Küchenthal nimmt brieflich Kontakt zu Brandes auf, um ihn <strong>als</strong> Entlastungszeugen zu<br />

gewinnen und im Gegenzug Roloff zu belasten.<br />

Die Frage, ob Küchenthal <strong>als</strong> Vorsitzender der Staatsregierung oder Roloff <strong>als</strong> Vorsitzender<br />

der BEL-Fraktion der Hauptverantwortliche für die Einbürgerung ist bzw. ob es sich um einen<br />

rechtlichen oder um einen politischen Vorgang gehandelt hat, steht im Zentrum der Kontroverse.<br />

Kontrovers ist auch, was die BEL-Fraktion am 17.2.1932 genau beschlossen hat und<br />

inwieweit Küchenthal nur deren ausführendes Organ war. Die Debatte wird allerdings 1945-<br />

1950 und nicht 1932 geführt. Roloff und Brandes entlasten sich gegenseitig zu Lasten von<br />

Küchenthal, der 1932 versucht hat, sich vor der Verantwortung zu drücken, aber nicht zurücktreten<br />

wollte. Am Ende will keiner verantwortlich gewesen sein und vor allem keiner gewußt<br />

haben, <strong>als</strong> was Hitler sich entpuppen würde.<br />

11.12.1950<br />

Endgültiger Bescheid auf die Berufung gegen den Spruchkammerbeschluß vom 27.9.1949 im<br />

Entnazifizierungsverfaren Küchenthal. Die Entlassung Küchenth<strong>als</strong> unter Fortfall der Bezüge<br />

vom 15.8.1945 wird bestätigt.<br />

29.5.1952<br />

Das Bundesgericht hebt den Schuldspruch gegen Klagges auf.<br />

20.10.1952<br />

Beginn des Revisionsverfahrens gegen Klagges<br />

4.11.1952<br />

Das Urteil gegen Klagges wird auf 15 Jahre reduziert.

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