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ge. Anschließend kommt es zu einer langwierigen Abstimmung zwischen Boden, dem<br />

Reichswahlleiter Wagemann, dem Verfassungsreferenten Kaisenberg aus dem Reichsinnenministerium,<br />

Ministerialrat Kiesel, der Braunschweigischer Staatsregierung (Küchenthal,<br />

Klagges) und Göring <strong>als</strong> Vertrauensmann des Wahlvorschlags Hitler über die Frage der<br />

Amtsbezeichnung und der Angabe des Wohnsitzes.<br />

Dahinter steht das Problem, daß bei der Angabe des Wohnsitzes Berlin die preußischen Behörden<br />

den passiven Wahlschein anfechten können. Also wurde doch erwogen, die Kandidatur<br />

Hitlers anzufechten. Selbst die unklare Wohnsitzfrage gab dazu noch Anlaß. Auch diese<br />

Detail verdeutlicht die dubiose Existenz Hitlers.<br />

3.3.1932<br />

Die Vorschlagsfrist (10 Tage vor der Wahl) für die Kandidatur zum Reichspräsidenten läuft<br />

ab. Hitler wird erst im letzten Augenblick von der NSDAP <strong>als</strong> „Adolf Hitler, Regierungsrat,<br />

München“ nominiert.<br />

Auch aufgrund des engen Zeitfensters war der Weg der Einbürgerung über den Reichsrat<br />

verbaut.<br />

Die Hildburghausen-Affäre wird in der Staatskanzlei zu den Akten gelegt, da Hitler eingebürgert<br />

ist.<br />

Schreiben von Groener an den Reichswahlleiter mit der Bitte, die Nominierung der NSDAP<br />

für die Wahl „Adolf Hitler, Regierungsrat, München“ auf dem Stimmzettel in „Adolf Hitler,<br />

Regierungsrat in braunschweigischem Staatsdienst, München“ umzuformulieren, um dem<br />

Mißverständnis vorzubeugen, Hitler sei bayerischer Regierungsrat. Die Umformulierung sei<br />

auch von Boden gebilligt. Hitler habe in der Kürze der Zeit seinen Umzug von München nach<br />

Berlin noch nicht bewerkstelligen können. Der Innenminister pocht gegenüber dem Wahlleiter<br />

auf die Zuständigkeit für die Herstellung der Stimmzettel.<br />

Auf dem Wahlzettel steht am Ende u.a.: „Paul von Hindenburg, Reichspräsident, Generalfeldmarschall,<br />

Berlin“, „Adolf Hitler, Regierungsrat im braunschweigischen Staatsdienst,<br />

München“ und „Ernst Thälmann, Transportarbeiter, Hamburg“.<br />

Dieses groteske Detail und die große Mühe, unter den Beteiligten zu einer Einigung zu kommen,<br />

resultiert aus dem Umstand, daß in der Angelegenheit im Grunde nichts klar ist – weder<br />

die Tätigkeit Hitlers <strong>als</strong> Regierungsrat noch sein Wohnsitz - unter allen Umständen aber der<br />

legale Schein gewahrt sein soll. Hitler wird das Amt nicht ausüben und hat seinen offiziellen<br />

Hauptwohnsitz in einer 9 Zimmer-Wohnung am Prinzregentenplatz in München. Tatsächlich<br />

führt er den Lebenswandel eines berufslosen (und bis dato staatenlosen) Bohemiens, der demonstrativ<br />

im Hotel Kaiserhof in Berlin logiert mit Blick auf die Reichskanzlei, der in Braunschweig<br />

zum Schein <strong>als</strong> Regierungsrat angestellt ist und zum Schein bei seinem Parteifreund<br />

und Klagges-Rivalen Zörner <strong>als</strong> Untermieder gemeldet ist, um den Reichsrat <strong>als</strong> Einbürgerungsinstanz<br />

zu umgehen, und der angeblich bei der Braunschweigischen Gesandtschaft, abgeordnet<br />

vom Braunschweiger Landeskultur- und Vermessungsamt, in Berlin <strong>als</strong> Lobbyist für<br />

die braunschweigische Wirtschaft tätig ist. Mit dieser komplexen Konstellation bürokratisch<br />

korrekt zu verfahren, um den Eindruck eines Scheingeschäfts zu verwischen, hat etliche Spitzenbeamte<br />

auf Reichs- und Landesebene zwei Tage lang beschäftigt, obwohl sie alle wußten,<br />

daß es sich um eine Farce handelt. War das Tatktik oder vorauseilender Gehorsam? Als Hitler<br />

schließlich nach Berlin „umzieht“, wird er eine Dienstwohnung in der Reichskanzlei (!)<br />

beziehen, ohne seiner Münchener Privatwohnung aufzugeben.<br />

Der Reichswahlleiter Wagemann hätte, gestützt auf das Kaisenberg-Gutachten, den Kandidaten<br />

Hitler ablehnen können, da die Ernennung Hitlers zum Regierungsrat ganz offensichtlich

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