Eine Theologie des Lebens. Dietrich Bonhoeffers - Universität ...
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Wüstenberg 04.07. 11.08.2006 13:18 Uhr Seite 116<br />
B. Von der Religionskritik zur Religionslosigkeit<br />
der Liberalen <strong>Theologie</strong> den Glaubensbegriff der reformatorischen<br />
<strong>Theologie</strong> abgelöst habe: Die <strong>Theologie</strong> sei zur<br />
Anthropologie geworden.43<br />
In diesem historisierenden Sinne hat Bonhoeffer wohl<br />
auch K. Barth in seiner oben erwähnten Vorlesung 1931/32<br />
verstanden: Die Entgegensetzung Glaube – Religion aus<br />
dem ›Römerbrief‹, die er von ›Sanctorum Communio‹ bis<br />
›Widerstand und Ergebung‹ teilt, wird geschichtlich radikalisiert:<br />
Man kann seit dem 17. Jh. gar nicht mehr von<br />
reformatorischem Glauben sprechen. Das kann Bonhoeffer<br />
freilich nur unter dem Eindruck der Dialektischen <strong>Theologie</strong><br />
formulieren, denn allein von hier aus – also vom 20. Jh.<br />
aus – kann man wieder vom reformatorischen Glauben<br />
sprechen. So gipfelt auch die Vorlesung in der Darstellung<br />
K. Barths und der Dialektischen <strong>Theologie</strong>. Systematik und<br />
Historie sind keine Alternativen in <strong>Bonhoeffers</strong> Verständnis<br />
von Religion. Historische Argumentationsstrukturen im<br />
Zusammenhang mit Religion begegnen bei Bonhoeffer<br />
neben systematisch-theologischen Erwägungen schon in<br />
den 30er Jahren: Ob in der dargestellten Vorlesung über die<br />
ST20Jh mit der These, Religion löse den reformatorischen<br />
Glauben im 17. Jh. ab;44 ob er in der besprochenen Predigt<br />
von 1932 nach der Unterscheidung von neuzeitlichem und<br />
vorneuzeitlichem Gottesverständnis der Meinung ist, daß<br />
43) Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Feuerbach-Vorlesung K.<br />
BARTHs aus dem Jahr 1926, in: Die <strong>Theologie</strong> und die Kirche,<br />
Gesammelte Vorträge II, 212–239, 1928. K. Barth ruft in dieser Vorlesung<br />
dazu auf, »Feuerbach das Zugeständnis zu machen, daß er<br />
mit seiner Religionsdeutung auf der ganzen Linie Recht hat« (ibid,<br />
238).<br />
44) Vgl. DBW 11, 145 f.<br />
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