23.01.2015 Aufrufe

Studie: Marktreport Marokko Photovoltaik & Länderprofil Marokko (Paketpreis)

<p>Der neue Marktreport im Chart-Bericht-Format gibt die aktuellen Marktchancen für deutsche Unternehmen im Bereich der Photovoltaik in Marokko wieder, kurz und prägnant, jedoch mit der notwendigen Detailtiefe. Erneuerbare Energien gewinnen in Marokko zunehmend an Bedeutung – nicht zuletzt, da das Land in einem hohen Maße von Stromimporten abhängig ist.</p> <p>Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>.</p>

<p>Der neue Marktreport im Chart-Bericht-Format gibt die aktuellen Marktchancen für deutsche Unternehmen im Bereich der Photovoltaik in Marokko wieder, kurz und prägnant, jedoch mit der notwendigen Detailtiefe. Erneuerbare Energien gewinnen in Marokko zunehmend an Bedeutung – nicht zuletzt, da das Land in einem hohen Maße von Stromimporten abhängig ist.</p>
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PATENTRECHT: NATIONALE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Verfahren zur Patentanmeldung<br />

• Der Antrag auf Patentanmeldung muss<br />

beim Sitz des OMPIC in Casablanca<br />

eingereicht werden.<br />

• Patente werden nach dem Prioritätsprinzip<br />

der Antragstellung erteilt.<br />

• Soweit der Erfinder Arbeitnehmer ist und<br />

er die Erfindung im Rahmen seines<br />

abhängigen Beschäftigungsverhältnisses<br />

gemacht hat, steht die Erfindung dem<br />

Unternehmen zu.<br />

• Jedoch ist das Unternehmen verpflichtet,<br />

den Erfinder nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften zu entlohnen, wenn es das<br />

Patent anmeldet.<br />

Anlagen des Patentantrags<br />

1. Antragstellung gemäß Formular B1 s<br />

2. Ein beschreibender Schriftsatz (2 Exemplare): Detaillierte Beschreibung der<br />

Erfindung (technischer Inhalt, Zeichnung) bzw. Begründung für schützenswertes<br />

Werk<br />

3. Bei Beantragung in Vertretung: Vollmacht, unterschrieben durch Antragsteller des<br />

Patents<br />

4. Eine offizielle Kopie der vorherigen Anmeldung, wenn ein Prioritätsrecht* geltend<br />

gemacht wird<br />

5. Vertrag über die Abtretung des Prioritätsrechts: Falls der erste Antragsteller nicht<br />

derselbe ist wie derjenige, der den Antrag in <strong>Marokko</strong> stellt, muss ein<br />

Abtretungsvertrag vorgelegt werden, der von dem oder den früheren<br />

Antragsteller(n) unterschrieben ist.<br />

6. Ein Garantiezertifikat, falls die dem Patentantrag zugrundeliegende Erfindung,<br />

Verbesserungen oder Erweiterungen dazu Gegenstand einer Ausstellung waren<br />

7. Nachweis über die Einzahlung der Patentgebühren<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.ompic.org.ma<br />

Quellen: FIGES Anwaltskanzlei (2012), OMPIC (2012a)<br />

* Prioritätsrecht: Der Erfinder eines Patents, der für dieselbe Erfindung in den letzten zwölf Monaten schon eine<br />

Anmeldung im Ausland beantragt hat (in einem Unterzeichnerstaat des Vertrags von Paris), hat Anspruch auf<br />

Priorität. Er muss das Land angeben, in dem die Anmeldung geschehen ist, sowie das Datum und die Nummer der<br />

vorherigen Anmeldung. Mehrere Prioritätsrechte können für denselben Patentantrag beansprucht werden.<br />

73<br />

Umweltanalyse<br />

Nachfrage<br />

Angebot<br />

Marktzugang<br />

Förderung +<br />

Finanzierung<br />

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