programm 2010 | halbjahr 02 vhs.dortm und.de - VHS Dortmund ...
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Bildungsprämie<br />
Zuschuss vom Staat nutzen!<br />
Neues För<strong>de</strong>r<strong>programm</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung zur<br />
Unterstützung <strong>de</strong>r individuellen beruflichen Weiterbildung<br />
Was ist die Bildungsprämie?<br />
Die Bildungsprämie ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung.<br />
Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung <strong>de</strong>r Kurs- o<strong>de</strong>r Prüfungsgebühren<br />
um maximal 50%, höchstens jedoch um 500,00 Euro (gültig seit 01.01.<strong>2010</strong> für<br />
einen Kurs pro Jahr).<br />
Min<strong>de</strong>stens die gleiche Summe müssen Sie selbst aufbringen.<br />
Die <strong>VHS</strong> Dortm<strong>und</strong> wur<strong>de</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer jahrelangen Beratungserfahrung als eine<br />
von 600 Beratungsstellen in Deutschland für dies Verfahren zugelassen.<br />
Wer hat Anspruch?<br />
Alle Erwerbstätigen, <strong>de</strong>ren zu versteuern<strong>de</strong>s Jahreseinkommen 25.600 Euro (bzw.<br />
51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Diese neuen Einkommensgrenzen<br />
gelten seit<strong>de</strong>m 01.01.<strong>2010</strong>.<br />
Wer wird geför<strong>de</strong>rt?<br />
Angestellte, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, freigestellte Beschäftigte, Beschäftigte<br />
in Mutterschutz o<strong>de</strong>r Elternzeit, Aufstocker (ergänzen<strong>de</strong> ALG II-Leistungen<br />
zum Erwerbseinkommen), Beschäftigte <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> nachgeordneter Behör<strong>de</strong>n<br />
(neu aufgenommen) Berufsrückkehrerinnen<br />
Wer wird nicht geför<strong>de</strong>rt?<br />
Frauen <strong>und</strong> Männer, die ALG I o<strong>de</strong>r II erhalten, Frauen <strong>und</strong> Männer, die Anspruch<br />
nach <strong>de</strong>m AFBG, InteressentInnen, die keine Selbsterklärung abgeben, Frauen <strong>und</strong><br />
Männer ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland, Rentner/-innen, Schüler, Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>,<br />
Studieren<strong>de</strong><br />
Maßnahmen<br />
Für einen Prämiengutschein kommen gr<strong>und</strong>sätzlich Maßnahmen in Frage, die<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Betriebes stattfin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Sie angehören, Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />
vermitteln, die <strong>de</strong>m beruflichen Fortkommen dienen <strong>und</strong> über arbeitsplatzbezogene<br />
Anpassungsfortbildungen hinausgehen.<br />
Was wird geför<strong>de</strong>rt?<br />
Kurse <strong>und</strong> Prüfungen, die <strong>de</strong>r individuellen beruflichen Weiterbildung dienen.<br />
Individuelle berufliche Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten<br />
Beruf, auf einen Berufswechsel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erhalt bzw. Entwicklung <strong>de</strong>r Beschäftigungsfähigkeit.<br />
Was wird nicht geför<strong>de</strong>rt?<br />
Gutscheine wer<strong>de</strong>n nicht ausgestellt für:<br />
betriebliche Anpassungsqualifizierungen <strong>und</strong> Trainings, Weiterbildung im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r allgemeinen Lebensführung, an<strong>de</strong>rweitig staatlich geför<strong>de</strong>rte o<strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähige<br />
Weiterbildungen, Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse<br />
o<strong>de</strong>r Messen, Führerscheine, Kurse o<strong>de</strong>r Prüfungen, die vor <strong>de</strong>m Beratungsgespräch<br />
gebucht wur<strong>de</strong>n.<br />
Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?<br />
Den Prämiengutschein gibt es in unserer Beratungsstelle.<br />
Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin – unter Telefon <strong>02</strong>31 50-24719.<br />
Bitte bringen Sie folgen<strong>de</strong> Unterlagen zur Ihrer Beratung mit:<br />
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),<br />
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus <strong>de</strong>m Vor-Vorjahr) ersatzweise<br />
kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r<br />
aber eine Lohnbescheinigung <strong>de</strong>s Arbeitgebers mit Selbstauskunft<br />
- ggf. Nachweis über <strong>de</strong>n Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht <strong>de</strong>utscher<br />
Staatsbürger bzw. <strong>de</strong>utsche Staatsbürgerin sind.<br />
Im Gespräch sind dann folgen<strong>de</strong> Erklärungen zu unterzeichnen, die in<br />
<strong>de</strong>r Beratung erstellt wer<strong>de</strong>n:<br />
- Einwilligungserklärung nach § 4a B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz,<br />
- Selbsterklärung über <strong>de</strong>n Erwerbsstatus.<br />
Warum ist eine Beratung notwendig?<br />
Während <strong>de</strong>s eingehen<strong>de</strong>n Beratungsgespräches wird Ihr Anspruch auf eine Bildungsprämie<br />
geprüft, das Weiterbildungsziel <strong>und</strong> die Anfor<strong>de</strong>rungen an Ihre Weiterbildung<br />
geklärt. Ihnen wer<strong>de</strong>n geeignete Anbieter für ihre Weiterbildung genannt.<br />
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Gutschein. Auf diesem sind das<br />
Weiterbildungsziel <strong>und</strong> die Weiterbildungsanbieter genannt.<br />
Wie löse ich <strong>de</strong>n Prämiengutschein ein?<br />
Sie buchen bei einem <strong>de</strong>r genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs o<strong>de</strong>r eine<br />
Prüfung für das auf <strong>de</strong>m Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der<br />
Weiterbildungsanbieter verrechnet bei Annahme <strong>de</strong>s Prämiengutscheins max. 50 %<br />
<strong>de</strong>r Kurs- o<strong>de</strong>r Prüfungsgebühren, höchstens jedoch 500,00 €, mit <strong>de</strong>m Prämiengutschein.<br />
Den restlichen Betrag zahlen Sie.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Prämiengutscheine können nur für Kurse eingesetzt wer<strong>de</strong>n, die vor <strong>de</strong>m Beratungsgespräch<br />
noch nicht gebucht waren.<br />
Bildungsscheck<br />
Weiterbildung mit <strong>de</strong>m Bildungsscheck NRW<br />
Damit mehr Menschen Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, unterstützt<br />
Sie das Land NRW mit <strong>de</strong>m Bildungsscheck. Es wer<strong>de</strong>n bis zu 50 % <strong>de</strong>r<br />
Kosten Ihrer Weiterbildung übernommen.<br />
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsscheck?<br />
· Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter/Innen<br />
· Beschäftigte<br />
· Selbstständige in <strong>de</strong>n ersten fünf Jahren nach <strong>de</strong>r Gründung Ihres Unternehmens<br />
Was ist zu beachten:<br />
Das Land NRW übernimmt bis zu 50 %<br />
Ihrer Weiterbildungskosten (max. 500<br />
Euro pro Bildungsscheck), <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r<br />
Kosten tragen Sie.<br />
Ab <strong>de</strong>m 01. Januar 2009 gilt folgen<strong>de</strong><br />
Regelung:<br />
Beschäftigte erhalten einen Bildungsscheck<br />
alle zwei Kalen<strong>de</strong>rjahre,<br />
unabhängig davon, ob dieser<br />
persönlich o<strong>de</strong>r vom Arbeitgeber beantragt<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Unternehmen erhalten<br />
pro Kalen<strong>de</strong>rjahr maximal 10 Bildungsschecks<br />
für Ihre Mitarbeiter/Innen.<br />
Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> können keinen Bildungsscheck<br />
erhalten.<br />
Der Bildungsscheck kann nur eingelöst<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn die Weiterbildung noch<br />
nicht gebucht wur<strong>de</strong>. Wenn Sie schon<br />
zur Weiterbildung angemel<strong>de</strong>t sind, kann<br />
kein Bildungsscheck für diese Weiterbildung<br />
ausgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Was wird geför<strong>de</strong>rt?<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n „... alle Fort- <strong>und</strong><br />
Weiterbildungen, die Ihre Arbeitsmarktfähigkeit<br />
steigern <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r erhalten.“<br />
Z. B. Angebote wie Sprach- <strong>und</strong> EDV-<br />
Kenntnisse, Schlüsselqualifikationen,<br />
Medienbildung o<strong>de</strong>r Lern- <strong>und</strong> Arbeitstechniken.<br />
Nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Kurse, die <strong>de</strong>r<br />
Erholung dienen, Einzelunterricht/-Training,<br />
Coaching o<strong>de</strong>r arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen<br />
wie Maschinenbedienungsschulungen<br />
o<strong>de</strong>r Weiterbildungen,<br />
die kürzer als sechs Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
sind.<br />
Wie beantragen Sie <strong>de</strong>n Bildungsscheck?<br />
Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns. Gemeinsam ermitteln wir Ihren<br />
Bedarf <strong>und</strong> suchen geeignete Angebote von verschie<strong>de</strong>nen Anbietern heraus.<br />
Danach bekommen Sie Ihren Bildungsscheck. Mit diesem Bildungsscheck können Sie<br />
sich bei einem <strong>de</strong>r auf Ihren Bildungsscheck benannten Bildungsträgern anmel<strong>de</strong>n.<br />
· Wenn das zu versteuern<strong>de</strong>s Jahreseinkommen 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro<br />
bei Ehepartnern) nicht übersteigt, ist die Bildungsprämie zu beantragen.<br />
Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis zu <strong>de</strong>m Beratungstermin<br />
mit.<br />
Für Bildungsscheck <strong>und</strong> Bildungsprämie gilt: Lassen Sie sich beraten.<br />
Sie wünschen einen Beratungstermin o<strong>de</strong>r haben Fragen,<br />
wen<strong>de</strong>n Sie sich an Petra Kuicke (Telefon <strong>02</strong>31 50-24719).