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programm 2010 | halbjahr 02 vhs.dortm und.de - VHS Dortmund ...

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Bildungsprämie<br />

Zuschuss vom Staat nutzen!<br />

Neues För<strong>de</strong>r<strong>programm</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung zur<br />

Unterstützung <strong>de</strong>r individuellen beruflichen Weiterbildung<br />

Was ist die Bildungsprämie?<br />

Die Bildungsprämie ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung.<br />

Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung <strong>de</strong>r Kurs- o<strong>de</strong>r Prüfungsgebühren<br />

um maximal 50%, höchstens jedoch um 500,00 Euro (gültig seit 01.01.<strong>2010</strong> für<br />

einen Kurs pro Jahr).<br />

Min<strong>de</strong>stens die gleiche Summe müssen Sie selbst aufbringen.<br />

Die <strong>VHS</strong> Dortm<strong>und</strong> wur<strong>de</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer jahrelangen Beratungserfahrung als eine<br />

von 600 Beratungsstellen in Deutschland für dies Verfahren zugelassen.<br />

Wer hat Anspruch?<br />

Alle Erwerbstätigen, <strong>de</strong>ren zu versteuern<strong>de</strong>s Jahreseinkommen 25.600 Euro (bzw.<br />

51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Diese neuen Einkommensgrenzen<br />

gelten seit<strong>de</strong>m 01.01.<strong>2010</strong>.<br />

Wer wird geför<strong>de</strong>rt?<br />

Angestellte, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, freigestellte Beschäftigte, Beschäftigte<br />

in Mutterschutz o<strong>de</strong>r Elternzeit, Aufstocker (ergänzen<strong>de</strong> ALG II-Leistungen<br />

zum Erwerbseinkommen), Beschäftigte <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> nachgeordneter Behör<strong>de</strong>n<br />

(neu aufgenommen) Berufsrückkehrerinnen<br />

Wer wird nicht geför<strong>de</strong>rt?<br />

Frauen <strong>und</strong> Männer, die ALG I o<strong>de</strong>r II erhalten, Frauen <strong>und</strong> Männer, die Anspruch<br />

nach <strong>de</strong>m AFBG, InteressentInnen, die keine Selbsterklärung abgeben, Frauen <strong>und</strong><br />

Männer ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland, Rentner/-innen, Schüler, Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>,<br />

Studieren<strong>de</strong><br />

Maßnahmen<br />

Für einen Prämiengutschein kommen gr<strong>und</strong>sätzlich Maßnahmen in Frage, die<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Betriebes stattfin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Sie angehören, Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />

vermitteln, die <strong>de</strong>m beruflichen Fortkommen dienen <strong>und</strong> über arbeitsplatzbezogene<br />

Anpassungsfortbildungen hinausgehen.<br />

Was wird geför<strong>de</strong>rt?<br />

Kurse <strong>und</strong> Prüfungen, die <strong>de</strong>r individuellen beruflichen Weiterbildung dienen.<br />

Individuelle berufliche Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten<br />

Beruf, auf einen Berufswechsel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erhalt bzw. Entwicklung <strong>de</strong>r Beschäftigungsfähigkeit.<br />

Was wird nicht geför<strong>de</strong>rt?<br />

Gutscheine wer<strong>de</strong>n nicht ausgestellt für:<br />

betriebliche Anpassungsqualifizierungen <strong>und</strong> Trainings, Weiterbildung im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r allgemeinen Lebensführung, an<strong>de</strong>rweitig staatlich geför<strong>de</strong>rte o<strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähige<br />

Weiterbildungen, Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse<br />

o<strong>de</strong>r Messen, Führerscheine, Kurse o<strong>de</strong>r Prüfungen, die vor <strong>de</strong>m Beratungsgespräch<br />

gebucht wur<strong>de</strong>n.<br />

Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?<br />

Den Prämiengutschein gibt es in unserer Beratungsstelle.<br />

Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin – unter Telefon <strong>02</strong>31 50-24719.<br />

Bitte bringen Sie folgen<strong>de</strong> Unterlagen zur Ihrer Beratung mit:<br />

- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),<br />

- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus <strong>de</strong>m Vor-Vorjahr) ersatzweise<br />

kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r<br />

aber eine Lohnbescheinigung <strong>de</strong>s Arbeitgebers mit Selbstauskunft<br />

- ggf. Nachweis über <strong>de</strong>n Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht <strong>de</strong>utscher<br />

Staatsbürger bzw. <strong>de</strong>utsche Staatsbürgerin sind.<br />

Im Gespräch sind dann folgen<strong>de</strong> Erklärungen zu unterzeichnen, die in<br />

<strong>de</strong>r Beratung erstellt wer<strong>de</strong>n:<br />

- Einwilligungserklärung nach § 4a B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz,<br />

- Selbsterklärung über <strong>de</strong>n Erwerbsstatus.<br />

Warum ist eine Beratung notwendig?<br />

Während <strong>de</strong>s eingehen<strong>de</strong>n Beratungsgespräches wird Ihr Anspruch auf eine Bildungsprämie<br />

geprüft, das Weiterbildungsziel <strong>und</strong> die Anfor<strong>de</strong>rungen an Ihre Weiterbildung<br />

geklärt. Ihnen wer<strong>de</strong>n geeignete Anbieter für ihre Weiterbildung genannt.<br />

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Gutschein. Auf diesem sind das<br />

Weiterbildungsziel <strong>und</strong> die Weiterbildungsanbieter genannt.<br />

Wie löse ich <strong>de</strong>n Prämiengutschein ein?<br />

Sie buchen bei einem <strong>de</strong>r genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs o<strong>de</strong>r eine<br />

Prüfung für das auf <strong>de</strong>m Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der<br />

Weiterbildungsanbieter verrechnet bei Annahme <strong>de</strong>s Prämiengutscheins max. 50 %<br />

<strong>de</strong>r Kurs- o<strong>de</strong>r Prüfungsgebühren, höchstens jedoch 500,00 €, mit <strong>de</strong>m Prämiengutschein.<br />

Den restlichen Betrag zahlen Sie.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Prämiengutscheine können nur für Kurse eingesetzt wer<strong>de</strong>n, die vor <strong>de</strong>m Beratungsgespräch<br />

noch nicht gebucht waren.<br />

Bildungsscheck<br />

Weiterbildung mit <strong>de</strong>m Bildungsscheck NRW<br />

Damit mehr Menschen Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, unterstützt<br />

Sie das Land NRW mit <strong>de</strong>m Bildungsscheck. Es wer<strong>de</strong>n bis zu 50 % <strong>de</strong>r<br />

Kosten Ihrer Weiterbildung übernommen.<br />

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsscheck?<br />

· Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter/Innen<br />

· Beschäftigte<br />

· Selbstständige in <strong>de</strong>n ersten fünf Jahren nach <strong>de</strong>r Gründung Ihres Unternehmens<br />

Was ist zu beachten:<br />

Das Land NRW übernimmt bis zu 50 %<br />

Ihrer Weiterbildungskosten (max. 500<br />

Euro pro Bildungsscheck), <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r<br />

Kosten tragen Sie.<br />

Ab <strong>de</strong>m 01. Januar 2009 gilt folgen<strong>de</strong><br />

Regelung:<br />

Beschäftigte erhalten einen Bildungsscheck<br />

alle zwei Kalen<strong>de</strong>rjahre,<br />

unabhängig davon, ob dieser<br />

persönlich o<strong>de</strong>r vom Arbeitgeber beantragt<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Unternehmen erhalten<br />

pro Kalen<strong>de</strong>rjahr maximal 10 Bildungsschecks<br />

für Ihre Mitarbeiter/Innen.<br />

Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> können keinen Bildungsscheck<br />

erhalten.<br />

Der Bildungsscheck kann nur eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Weiterbildung noch<br />

nicht gebucht wur<strong>de</strong>. Wenn Sie schon<br />

zur Weiterbildung angemel<strong>de</strong>t sind, kann<br />

kein Bildungsscheck für diese Weiterbildung<br />

ausgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Was wird geför<strong>de</strong>rt?<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n „... alle Fort- <strong>und</strong><br />

Weiterbildungen, die Ihre Arbeitsmarktfähigkeit<br />

steigern <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r erhalten.“<br />

Z. B. Angebote wie Sprach- <strong>und</strong> EDV-<br />

Kenntnisse, Schlüsselqualifikationen,<br />

Medienbildung o<strong>de</strong>r Lern- <strong>und</strong> Arbeitstechniken.<br />

Nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Kurse, die <strong>de</strong>r<br />

Erholung dienen, Einzelunterricht/-Training,<br />

Coaching o<strong>de</strong>r arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen<br />

wie Maschinenbedienungsschulungen<br />

o<strong>de</strong>r Weiterbildungen,<br />

die kürzer als sechs Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

sind.<br />

Wie beantragen Sie <strong>de</strong>n Bildungsscheck?<br />

Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns. Gemeinsam ermitteln wir Ihren<br />

Bedarf <strong>und</strong> suchen geeignete Angebote von verschie<strong>de</strong>nen Anbietern heraus.<br />

Danach bekommen Sie Ihren Bildungsscheck. Mit diesem Bildungsscheck können Sie<br />

sich bei einem <strong>de</strong>r auf Ihren Bildungsscheck benannten Bildungsträgern anmel<strong>de</strong>n.<br />

· Wenn das zu versteuern<strong>de</strong>s Jahreseinkommen 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro<br />

bei Ehepartnern) nicht übersteigt, ist die Bildungsprämie zu beantragen.<br />

Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis zu <strong>de</strong>m Beratungstermin<br />

mit.<br />

Für Bildungsscheck <strong>und</strong> Bildungsprämie gilt: Lassen Sie sich beraten.<br />

Sie wünschen einen Beratungstermin o<strong>de</strong>r haben Fragen,<br />

wen<strong>de</strong>n Sie sich an Petra Kuicke (Telefon <strong>02</strong>31 50-24719).

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