11.08.2012 Aufrufe

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil 5 – Widerspruchsverfahren<br />

bei jeder E<strong>in</strong>gabe (Stellungnahme des Widerspruchgegners, Replik, Duplik)<br />

Fristerstreckungen von je zwei Monaten gewährt. Die Frist wird erstreckt, wenn vor<br />

Fristablauf e<strong>in</strong> Gesuch mit zureichenden Gründen e<strong>in</strong>gereicht wird (Art. 22 Abs. 2 VwVG).<br />

E<strong>in</strong>e dritte Fristerstreckung wird nur ausnahmsweise und nach Anhörung der Gegenpartei<br />

gewährt; es müssen wichtige Gründe 86 glaubhaft gemacht werden. Die zwei ersten Gesuche<br />

um Fristerstreckung müssen im Gegensatz zum dritten nicht unterschrieben werden.<br />

Bei Nachfristen zur Behebung von Mängeln der Widerspruchse<strong>in</strong>gabe hängt die Möglichkeit<br />

zur allfälligen Fristerstreckung vom konkreten Mangel ab.<br />

5.7.4 Fristberechnung und Fristwahrung<br />

Die Fristberechnung richtet sich nach Art. 2 MSchV und Art. 20 VwVG. Schriftliche E<strong>in</strong>gaben<br />

s<strong>in</strong>d spätestens am letzten Tag der Frist beim Institut e<strong>in</strong>zureichen oder zu dessen Handen<br />

der schweizerischen Post zu übergeben (Art. 21 Abs. 1 VwVG). Schriftliche E<strong>in</strong>gaben an das<br />

IGE können nicht gültig bei e<strong>in</strong>er schweizerischen konsularischen oder diplomatischen<br />

Vertretung vorgenommen werden (Art. 21 Abs. 1 bis VwVG).<br />

Auch im Widerspruchsverfahren gelten die sog. Gerichtsferien. Gesetzliche oder behördliche<br />

Fristen, die nach Tagen bestimmt s<strong>in</strong>d, stehen still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit<br />

dem siebten Tag nach Ostern (Art. 22a Abs. 1 lit. a VwVG); vom 15. Juli bis und mit 15.<br />

August (Art. 22a Abs. 1 lit. b VwVG); vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 22a<br />

Abs. 1 lit. c VwVG).<br />

5.7.5 Rechtsfolgen bei Nichte<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist<br />

Die Rechtsfolgen s<strong>in</strong>d unterschiedlich. Wird zum Beispiel die gesetzliche Widerspruchsfrist<br />

nicht e<strong>in</strong>gehalten, gilt der Widerspruch als nicht e<strong>in</strong>gereicht und auf den Widerspruch ist<br />

nicht e<strong>in</strong>zutreten (Art. 31 Abs. 2 MSchG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 MSchV).<br />

Wird e<strong>in</strong>e vom Institut angesetzte Frist nicht e<strong>in</strong>gehalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach<br />

Massgabe der Verfügung (Art. 23 VwVG). Reicht zum Beispiel der Widerspruchsgegner<br />

<strong>in</strong>nert der ihm angesetzten Frist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme e<strong>in</strong>, wird das Verfahren von Amtes<br />

wegen fortgesetzt.<br />

Verspätete oder ergänzende E<strong>in</strong>gaben der Parteien, die ausschlaggebend ersche<strong>in</strong>en,<br />

können bis zum Verfahrensabschluss trotz der Verspätung berücksichtigt werden (Art. 32<br />

Abs. 2 VwVG) 87 . Wie unter Ziff. 1.3 S. 137 ausgeführt, kann das Widerspruchsverfahren als<br />

beschleunigtes Verfahren charakterisiert werden 88 .<br />

Im Interesse e<strong>in</strong>er zeitlich angemessenen Verfahrensabwicklung (vgl. Art. 29 Abs. 1 BV) ist<br />

die <strong>in</strong>struierende Behörde befugt, prozessleitende Fristen festzulegen. Die Parteien können<br />

nicht jederzeit noch unaufgefordert neue Ausführungen machen, welche die Behörde<br />

86<br />

Z.B. Unfall, schwere Krankheit, Tod des Rechts<strong>in</strong>habers oder Vertreters (vgl. Rechtsprechung zu<br />

Art. 24 VwVG <strong>in</strong> Fn 89).<br />

87<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 2003, 913 – Cirrus; RKGE <strong>in</strong> sic! 2001, 810 – Nutricia / Nutriciel.<br />

88<br />

VOGEL, S. 348 N 185 f.<br />

154

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!