11.08.2012 Aufrufe

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil 5 – Widerspruchsverfahren<br />

- mit e<strong>in</strong>er älteren Marke identisch und für die gleichen Waren oder Dienstleistungen<br />

bestimmt s<strong>in</strong>d wie diese;<br />

- mit e<strong>in</strong>er älteren Marke identisch und für gleichartige Waren oder Dienstleistungen<br />

bestimmt s<strong>in</strong>d, so dass sich daraus e<strong>in</strong>e Verwechslungsgefahr ergibt;<br />

- e<strong>in</strong>er älteren Marke ähnlich und für gleiche oder gleichartige Waren oder<br />

Dienstleistungen bestimmt s<strong>in</strong>d, so dass sich daraus e<strong>in</strong>e Verwechslungsgefahr ergibt.<br />

7.1 Zeichenidentität<br />

Zeichenidentität nach Art. 3 Abs. 1 lit. a und b liegt vor, wenn die Marken absolut gleich s<strong>in</strong>d.<br />

Das Kriterium der Identität ist restriktiv auszulegen 162 .<br />

7.2 Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Marken<br />

7.2.1 Unmittelbare Verwechslungsgefahr<br />

Grundlage der Beurteilung der Verwechselbarkeit bildet der Registere<strong>in</strong>trag, nicht die<br />

(aktuelle) Art und Weise der Verwendung der Marken im Verkehr 163 . E<strong>in</strong>e<br />

Verwechslungsgefahr im S<strong>in</strong>ne von Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG ist dann anzunehmen, wenn<br />

das jüngere Zeichen die ältere Marke <strong>in</strong> ihrer Unterscheidungsfunktion bee<strong>in</strong>trächtigt. E<strong>in</strong>e<br />

solche Bee<strong>in</strong>trächtigung ist gegeben, sobald zu befürchten ist, dass die massgeblichen<br />

Verkehrskreise sich durch die Ähnlichkeit der Marken irreführen lassen und Waren, die das<br />

e<strong>in</strong>e oder das andere Zeichen tragen, dem falschen Marken<strong>in</strong>haber zurechnen. E<strong>in</strong>e bloss<br />

entfernte Möglichkeit von Fehlzurechnungen genügt dabei allerd<strong>in</strong>gs nicht. Erforderlich ist,<br />

dass der durchschnittliche Verbraucher die Marken mit e<strong>in</strong>er gewissen Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

verwechselt 164 .<br />

7.2.2 Mittelbare Verwechslungsgefahr<br />

Die Rechtsprechung nimmt e<strong>in</strong>e Verwechslungsgefahr auch dann an, wenn das Publikum<br />

die Marken zwar durchaus ause<strong>in</strong>anderzuhalten vermag, aufgrund ihrer Ähnlichkeit aber<br />

falsche Zusammenhänge vermutet, <strong>in</strong>sbesondere an Serienmarken 165 denkt, die<br />

verschiedene Produktel<strong>in</strong>ien des gleichen Unternehmens oder wirtschaftlich mite<strong>in</strong>ander<br />

verbundener Unternehmen kennzeichnen 166 .<br />

162<br />

Vgl. Urteil EuGH vom 20. März 2003 i.S. „LTJ Diffusion“ (C-291/00).<br />

163<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 2005, 290 - Crazy Creek / Crazy Kids; RKGE <strong>in</strong> sic! 2004, 927 – Ecof<strong>in</strong> / Icof<strong>in</strong> (fig.);<br />

MARBACH, S. 115; DAVID, S. 73 N 12 zu Art. 3.<br />

164<br />

BGE 128 III 445 – Appenzeller; BGE 122 III 384 – Kamillosan / Kamillan; BGE 119 II 476 – Radion<br />

/ Radomat; RKGE <strong>in</strong> sic! 2006, 268 – IXS / IKKS; RKGE <strong>in</strong> sic! 2005, 571 - CJ Cavalli Jeans (fig) /<br />

Rocco Cavalli (fig.); RKGE <strong>in</strong> sic! 2002, 430 – Olympic / Rus-Olympic.<br />

165<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 2'005, 805 - Suprême des Ducs / Suprême de fromage Eisis Chästerr<strong>in</strong>e (fig.)<br />

166<br />

BGE 128 III 445 – Appenzeller; BGE 122 III 384 – Kamillosan / Kamillan; RKGE <strong>in</strong> sic! 2007, 537 -<br />

Swissair / swiss (fig.); RKGE <strong>in</strong> sic! 2007, 533 - Médec<strong>in</strong>s sans frontières / Homéopathes sans<br />

166

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!