11.08.2012 Aufrufe

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil 4 – Materielle Markenprüfung<br />

4.4.7 Freizeichen<br />

Freizeichen s<strong>in</strong>d ursprünglich unterscheidungskräftige Zeichen, die sich im Lauf der Zeit<br />

<strong>in</strong>folge ihrer allgeme<strong>in</strong>en Verwendung im Verkehr zu re<strong>in</strong>en Sachbezeichnungen gewandelt<br />

haben 75 . Freizeichen bilden Geme<strong>in</strong>gut und s<strong>in</strong>d deshalb nicht als Marken schutzfähig. Das<br />

Institut übt Zurückhaltung bei der Beurteilung der Frage, ob e<strong>in</strong> Zeichen zum Freizeichen<br />

geworden ist.<br />

4.4.8 Grundsätzlich e<strong>in</strong>tragungsfähige Zeichen<br />

Zeichen mit e<strong>in</strong>em beschreibenden oder üblichen und daher banalen S<strong>in</strong>ngehalt können als<br />

Marken e<strong>in</strong>getragen werden, sofern sie unterscheidungskräftige Merkmale aufweisen,<br />

welche den Gesamte<strong>in</strong>druck wesentlich bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen s<strong>in</strong>d die unter den nachfolgenden Ziffern genannten Kriterien grundsätzlich<br />

geeignet, die für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft zu verleihen und das<br />

Freihaltebedürfnis entfallen zu lassen. Zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d jeweils alle Umstände des<br />

E<strong>in</strong>zelfalles; je beschreibender oder banaler e<strong>in</strong> Zeichen se<strong>in</strong>em S<strong>in</strong>ngehalt nach ist, desto<br />

höhere Anforderungen s<strong>in</strong>d an die weiteren, zur Unterscheidung geeigneten Elemente zu<br />

stellen. E<strong>in</strong> Zeichen kann <strong>in</strong>sbesondere durch das Zusammentreffen mehrerer Kriterien, die<br />

für sich alle<strong>in</strong>e genommen nicht genügen würden, Schutzfähigkeit erlangen.<br />

4.4.8.1 Komb<strong>in</strong>ationen von Zeichen des Geme<strong>in</strong>gutes<br />

Das Institut trägt aus verschiedenen Zeichen des Geme<strong>in</strong>gutes zusammengesetzte Marken<br />

e<strong>in</strong>, sofern die Komb<strong>in</strong>ation e<strong>in</strong>en unterscheidungskräftigen Gesamte<strong>in</strong>druck ergibt.<br />

4.4.8.1.1 Komb<strong>in</strong>ation beschreibender Elemente<br />

Als Grundsatz gilt, dass Wortkomb<strong>in</strong>ationen zurückgewiesen werden, wenn sie vom<br />

S<strong>in</strong>ngehalt her unmittelbar verständlich und <strong>in</strong> sprachlicher H<strong>in</strong>sicht nicht ausreichend<br />

modifiziert oder ungewöhnlich bzw. falsch s<strong>in</strong>d.<br />

Folglich kann e<strong>in</strong> Zeichen, bestehend aus zwei oder mehreren beschreibenden Elementen,<br />

schutzfähig se<strong>in</strong>, wenn der Komb<strong>in</strong>ation e<strong>in</strong> von der blossen Summe der E<strong>in</strong>zelelemente<br />

verschiedener, nicht beschreibender S<strong>in</strong>ngehalt zukommt.<br />

Beispiele für schutzfähige Zeichen:<br />

- LIPOLÈVRES (IR 693 436, Kl. 3, 5)<br />

- INFOINVENT (IR 687 587, Kl. 16, 35, 41, 42)<br />

Unterscheidungskräftig können im Weiteren Komb<strong>in</strong>ationen se<strong>in</strong>, die e<strong>in</strong>e klar erkennbare<br />

sprachliche Unregelmässigkeit aufweisen. Es genügt nicht jede noch so ger<strong>in</strong>ge<br />

Abweichung. Auch neue, bisher ungebräuchliche Wortbildungen s<strong>in</strong>d zum Geme<strong>in</strong>gut zu<br />

75 BGE 130 III 113 – MONTESSORI.<br />

76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!