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Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

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Teil 4 – Materielle Markenprüfung<br />

Beispiel e<strong>in</strong>es schutzfähigen Zeichens:<br />

-<br />

4.13 Hologramme<br />

96<br />

CH 495 047 Kl. 5 Publizierte<br />

Bemerkung: „Bewegungsmarke: die<br />

Farbe verändert sich <strong>in</strong> den Wellen<br />

kont<strong>in</strong>uierlich von rot <strong>in</strong> grün <strong>in</strong> der<br />

Richtung von unten l<strong>in</strong>ks nach oben<br />

rechts und <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Zeitspanne<br />

von 8 Sekunden.“<br />

Die Holographie ermöglicht die Speicherung und Wiedergabe des räumlichen Bildes e<strong>in</strong>es<br />

oder mehrerer Gegenstände. Je nach Blickw<strong>in</strong>kel s<strong>in</strong>d der dreidimensionale Charakter e<strong>in</strong>es<br />

Gegenstands oder verschiedene Ansichten, Gegenstände oder Elemente ersichtlich.<br />

Wie bei Wort-, Bild- und komb<strong>in</strong>ierten Marken s<strong>in</strong>d die Abnehmer gewohnt, dass Marken aus<br />

Hologrammen bestehen können. Entsprechend beurteilt sich auch der Geme<strong>in</strong>gutcharakter<br />

nach den für diese Zeichentypen geltenden Grundsätzen (vgl. Ziff. 4.4 S. 68, 4.6 S. 82 und<br />

4.7 S. 84).<br />

Betreffend formelle Voraussetzungen an die H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>er Hologrammmarke vgl. Teil 1,<br />

Ziff. 3.2.6 S. 22.<br />

4.14 Akustische Marken<br />

Es können verschiedene Kategorien akustischer Zeichen unterschieden werden: die<br />

menschliche Sprache, musikalische oder geräuschhafte akustische Marken, sowie<br />

Mischformen davon.<br />

In der Regel fehlt akustischen Marken die Unterscheidungskraft, wenn den Tönen und<br />

Geräuschen im Zusammenhang mit den <strong>in</strong> Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen<br />

e<strong>in</strong> im Vordergrund stehender beschreibender S<strong>in</strong>ngehalt zukommt (z.B. Hundegebell für<br />

Tierfutter) oder es sich um gebräuchliche Töne oder Geräusche handelt (z.B. das Knallen<br />

e<strong>in</strong>es Sektkorkens für Schaumwe<strong>in</strong>). In solchen Fällen werden die Abnehmer das akustische<br />

Zeichen nicht im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es H<strong>in</strong>weises auf e<strong>in</strong>e bestimmte betriebliche Herkunft<br />

wahrnehmen.<br />

Melodien ohne sprachliche Untermalung fehlt grundsätzlich die Unterscheidungskraft, weil<br />

musikalische Untermalung <strong>in</strong> der Werbung häufig e<strong>in</strong>gesetzt wird. Aus diesem Grund werden<br />

die Abnehmer beim erstmaligen Hören e<strong>in</strong>er Melodie ke<strong>in</strong>en betrieblichen Herkunftsh<strong>in</strong>weis<br />

erkennen.<br />

Bei Melodien, die mit Gesang oder gesprochenem Text verbunden s<strong>in</strong>d, können die<br />

Abnehmer grundsätzlich e<strong>in</strong>en direkten Bezug zu e<strong>in</strong>er betrieblichen Herkunft herstellen,<br />

solange sich der Text nicht auf sachbezogene Informationen oder auf allgeme<strong>in</strong> anpreisende<br />

Aussagen beschränkt.

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