Richtlinien in Markensachen 1.7.2008
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Teil 4 – Materielle Markenprüfung<br />
Beispiel e<strong>in</strong>es schutzfähigen Zeichens:<br />
-<br />
4.13 Hologramme<br />
96<br />
CH 495 047 Kl. 5 Publizierte<br />
Bemerkung: „Bewegungsmarke: die<br />
Farbe verändert sich <strong>in</strong> den Wellen<br />
kont<strong>in</strong>uierlich von rot <strong>in</strong> grün <strong>in</strong> der<br />
Richtung von unten l<strong>in</strong>ks nach oben<br />
rechts und <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Zeitspanne<br />
von 8 Sekunden.“<br />
Die Holographie ermöglicht die Speicherung und Wiedergabe des räumlichen Bildes e<strong>in</strong>es<br />
oder mehrerer Gegenstände. Je nach Blickw<strong>in</strong>kel s<strong>in</strong>d der dreidimensionale Charakter e<strong>in</strong>es<br />
Gegenstands oder verschiedene Ansichten, Gegenstände oder Elemente ersichtlich.<br />
Wie bei Wort-, Bild- und komb<strong>in</strong>ierten Marken s<strong>in</strong>d die Abnehmer gewohnt, dass Marken aus<br />
Hologrammen bestehen können. Entsprechend beurteilt sich auch der Geme<strong>in</strong>gutcharakter<br />
nach den für diese Zeichentypen geltenden Grundsätzen (vgl. Ziff. 4.4 S. 68, 4.6 S. 82 und<br />
4.7 S. 84).<br />
Betreffend formelle Voraussetzungen an die H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>er Hologrammmarke vgl. Teil 1,<br />
Ziff. 3.2.6 S. 22.<br />
4.14 Akustische Marken<br />
Es können verschiedene Kategorien akustischer Zeichen unterschieden werden: die<br />
menschliche Sprache, musikalische oder geräuschhafte akustische Marken, sowie<br />
Mischformen davon.<br />
In der Regel fehlt akustischen Marken die Unterscheidungskraft, wenn den Tönen und<br />
Geräuschen im Zusammenhang mit den <strong>in</strong> Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen<br />
e<strong>in</strong> im Vordergrund stehender beschreibender S<strong>in</strong>ngehalt zukommt (z.B. Hundegebell für<br />
Tierfutter) oder es sich um gebräuchliche Töne oder Geräusche handelt (z.B. das Knallen<br />
e<strong>in</strong>es Sektkorkens für Schaumwe<strong>in</strong>). In solchen Fällen werden die Abnehmer das akustische<br />
Zeichen nicht im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es H<strong>in</strong>weises auf e<strong>in</strong>e bestimmte betriebliche Herkunft<br />
wahrnehmen.<br />
Melodien ohne sprachliche Untermalung fehlt grundsätzlich die Unterscheidungskraft, weil<br />
musikalische Untermalung <strong>in</strong> der Werbung häufig e<strong>in</strong>gesetzt wird. Aus diesem Grund werden<br />
die Abnehmer beim erstmaligen Hören e<strong>in</strong>er Melodie ke<strong>in</strong>en betrieblichen Herkunftsh<strong>in</strong>weis<br />
erkennen.<br />
Bei Melodien, die mit Gesang oder gesprochenem Text verbunden s<strong>in</strong>d, können die<br />
Abnehmer grundsätzlich e<strong>in</strong>en direkten Bezug zu e<strong>in</strong>er betrieblichen Herkunft herstellen,<br />
solange sich der Text nicht auf sachbezogene Informationen oder auf allgeme<strong>in</strong> anpreisende<br />
Aussagen beschränkt.