11.08.2012 Aufrufe

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil 5 – Widerspruchsverfahren<br />

der obsiegenden Partei lediglich e<strong>in</strong> Spesenersatz zugesprochen, falls die Spesen den<br />

Betrag von CHF 50.- übersteigen 245 .<br />

9.5 Kostenverteilung bei Abschreibungsverfügungen<br />

Muss über den Widerspruch nicht materiell entschieden werden, ist <strong>in</strong> der<br />

Abschreibungsverfügung nach allgeme<strong>in</strong>en Verfahrensgrundsätzen gleichwohl e<strong>in</strong>e<br />

Regelung betreffend die Verfahrenskosten zu treffen 246 .<br />

Wird der Widerspruch ohne zusätzliche Mitteilung der Parteien zurückgezogen, ist davon<br />

auszugehen, dass ke<strong>in</strong> Vergleich vorliegt. Die Kosten s<strong>in</strong>d der widersprechenden Partei,<br />

welche den Abstand erklärt hat, aufzuerlegen 247 . In Bezug auf die Höhe der<br />

Parteientschädigung gelten grundsätzlich dieselben Kriterien, wie bei e<strong>in</strong>em Entscheid über<br />

den Widerspruch.<br />

Soll der Widerspruch aufgrund e<strong>in</strong>es Vergleiches (gütliche E<strong>in</strong>igung) gestützt auf Art. 33b<br />

VwVG erledigt werden, muss der Vergleich auch e<strong>in</strong>schliessen, dass die Parteien auf<br />

Rechtsmittel verzichten und wie sie die Kosten verteilen (Art. 33b Abs. 1 VwVG). Das Institut<br />

macht die E<strong>in</strong>igung zum Inhalt se<strong>in</strong>er Abschreibungsverfügung, es sei denn, die E<strong>in</strong>igung<br />

leide an e<strong>in</strong>em Mangel im S<strong>in</strong>ne von Art. 49 VwVG (Art. 33b Abs. 4 VwVG). Für den<br />

Vergleich muss folglich schweizerisches Recht zur Anwendung kommen und der Vergleich<br />

muss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Amtssprache abgefasst oder übersetzt se<strong>in</strong>. Nur wenn alle Voraussetzungen<br />

von Art. 33b VwVG erfüllt s<strong>in</strong>d, erhebt das Institut ke<strong>in</strong>e Verfahrenskosten, d.h. die<br />

Widerspruchsgebühr wird zurückerstattet (Art. 33b Abs. 5 VwVG).<br />

S<strong>in</strong>d diese Voraussetzungen nicht erfüllt und kann der Widerspruch trotzdem zufolge e<strong>in</strong>es<br />

Vergleiches der Parteien abgeschrieben werden, wird <strong>in</strong> Anwendung von Art. 24 Abs. 2<br />

MSchV lediglich die Hälfte der Widerspruchsgebühr zurückerstattet.<br />

Wird die Marke nach E<strong>in</strong>reichung des Widerspruchs gelöscht, wird das<br />

Widerspruchsverfahren gegenstandslos. Liegt ke<strong>in</strong> Vergleich vor, richtet sich die<br />

Kostenverteilung nach den folgenden Kriterien: mutmasslicher Verfahrensausgang,<br />

Verursachung der Gegenstandslosigkeit und Veranlassung des Verfahrens 248 .<br />

Im Widerspruchsverfahren gibt es im Unterschied zu e<strong>in</strong>em Zivilprozess ke<strong>in</strong>e „res iudicata“.<br />

Als Verfahren „sui generis“ steht im Widerspruchsverfahren das Kriterium der Verursachung<br />

der Gegenstandslosigkeit und der Verfahrensveranlassung im Vordergrund. Für das<br />

Kriterium der Verfahrensveranlassung und der Verursachung der Gegenstandslosigkeit ist<br />

unter anderem massgebend, ob die widersprechende Partei ihr vorprozessuales<br />

245 Die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er rechtskundigen Vertretung wird im Widerspruchsverfahren nicht nach den<br />

rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten des konkreten E<strong>in</strong>zelfalls beurteilt, sondern ist<br />

allgeme<strong>in</strong> anerkannt.<br />

246 GYGI, S. 328; KÖLZ/HÄNER, 254.<br />

247 GYGI, S. 327.<br />

248 ADDOR, S. 223 ff.; IGE <strong>in</strong> sic! 1998, 337 f.; RKGE <strong>in</strong> sic! 1998, 308 – N<strong>in</strong>a de N<strong>in</strong>a Ricci / N<strong>in</strong>a;<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 1998, 583 – Groupe Schneider / Schneider.<br />

192

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!