11.08.2012 Aufrufe

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil 4 – Materielle Markenprüfung<br />

A. Konventionelle Zeichen<br />

4.4 Wortmarken<br />

4.4.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Die häufigste Ursache für den Schutzausschluss von Wortzeichen unter dem Titel<br />

Geme<strong>in</strong>gut ist deren beschreibender Charakter. Zeichen, die sich <strong>in</strong> beschreibenden<br />

Angaben bezüglich der Waren und/oder Dienstleistungen erschöpfen, für die sie<br />

beansprucht werden, fehlt <strong>in</strong> aller Regel die konkrete Unterscheidungskraft. Solche Zeichen<br />

s<strong>in</strong>d zudem grundsätzlich freihaltebedürftig (vgl. zu fehlender Unterscheidungskraft und<br />

Freihaltebedürfnis im Allgeme<strong>in</strong>en Ziff. 4.2 S. 65 f.).<br />

Die für den Markenschutz erforderliche konkrete Unterscheidungskraft fehlt im Weiteren<br />

Wortzeichen, die zwar nicht beschreibend s<strong>in</strong>d, aber allgeme<strong>in</strong> oder im Zusammenhang mit<br />

den beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen übliche Ausdrücke darstellen (vgl. Ziff.<br />

4.4.3 S. 73).<br />

4.4.2 Beschreibende Angaben<br />

Beschreibende Angaben s<strong>in</strong>d sachliche H<strong>in</strong>weise betreffend die Waren oder<br />

Dienstleistungen. Sie werden von den betroffenen Verkehrskreisen nicht als<br />

<strong>in</strong>dividualisierender H<strong>in</strong>weis auf e<strong>in</strong>e bestimmte betriebliche Herkunft verstanden (fehlende<br />

Unterscheidungskraft) und sollen grundsätzlich für jedermann zum Gebrauch freigehalten<br />

werden (Freihaltebedürfnis).<br />

Die Markenprüfung stützt sich <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf folgende Grundsätze:<br />

- Beschreibend s<strong>in</strong>d sowohl Sachbezeichnungen als auch H<strong>in</strong>weise auf mögliche<br />

Eigenschaften der <strong>in</strong> Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen 46 , wie<br />

beispielsweise die Qualität, die geografische Herkunft oder die Funktionsweise (vgl.<br />

nachfolgend Ziff. 4.4.2.1 S. 70 ff.).<br />

- Neben spezifisch auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen zugeschnittenen<br />

Bezeichnungen s<strong>in</strong>d auch solche Angaben beschreibend, die sich <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er Weise<br />

auf Waren oder Dienstleistungen verschiedener Art beziehen können 47 . In die zweite<br />

Kategorie fallen <strong>in</strong>sbesondere allgeme<strong>in</strong>e Qualitätsh<strong>in</strong>weise und reklamehafte<br />

Anpreisungen 48 (vgl. Ziff. 4.4.2.3 S. 72).<br />

- Es kommt nicht darauf an, ob vom Zeichen bei abstrakter Betrachtung spontan auf die<br />

Waren oder Dienstleistungen geschlossen wird; entscheidend ist vielmehr, ob das<br />

46<br />

BGer 4A_492/2007 – GIPFELTREFFEN; BGer <strong>in</strong> sic! 2005, 649 – GLOBALEPOST (fig.); BGer <strong>in</strong><br />

sic! 2004, 400 – DISCOVERY TRAVEL & ADVENTURE CHANNEL.<br />

47<br />

BGer <strong>in</strong> sic! 1998, 397 – AVANTGARDE.<br />

48<br />

BVGer B-7425/2006 – CHOCO STARS; RKGE <strong>in</strong> sic! 2003, 495 – ROYAL COMFORT.<br />

68

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!