11.08.2012 Aufrufe

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

Richtlinien in Markensachen 1.7.2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

77<br />

Teil 4 – Materielle Markenprüfung<br />

rechnen, wenn sie e<strong>in</strong>en sofort verständlichen beschreibenden S<strong>in</strong>n ergeben. Das blosse<br />

Zusammenschreiben zweier Begriffe beispielsweise kann e<strong>in</strong> Zeichen nicht schutzfähig<br />

machen 76 . Werden die Bestandteile e<strong>in</strong>es Zeichens <strong>in</strong> der Reihenfolge umgestellt<br />

(Inversion), führt dies ebenfalls nicht ohne weiteres zur Schutzfähigkeit 77 .<br />

Zeichen, die nicht auf Anhieb als aus verschiedenen Elementen zusammengesetzt erkannt<br />

werden, sondern vielmehr als e<strong>in</strong>heitliche Begriffe ersche<strong>in</strong>en, können schutzfähig se<strong>in</strong>.<br />

4.4.8.1.2 Komb<strong>in</strong>ationen beschreibender Angaben mit e<strong>in</strong>zelnen Buchstaben oder<br />

Ziffern<br />

Komb<strong>in</strong>ationen von beschreibenden Angaben und e<strong>in</strong>fachen Zeichen, nämlich Buchstaben<br />

oder Ziffern, s<strong>in</strong>d grundsätzlich schutzfähig, sofern dem e<strong>in</strong>fachen Zeichen <strong>in</strong> Bezug auf die<br />

fraglichen Waren und Dienstleistungen ke<strong>in</strong> bestimmter S<strong>in</strong>ngehalt zukommt 78 . Ist e<strong>in</strong><br />

bestimmter S<strong>in</strong>ngehalt gegeben, gelten die allgeme<strong>in</strong>en Regeln für die Beurteilung von<br />

Komb<strong>in</strong>ationen beschreibender Elemente (vgl. Ziff. 4.4.8.1.1 S. 76).<br />

Beispiele für schutzfähige Zeichen:<br />

- WORLDWIDE 9 für Telekommunikation (Kl. 38)<br />

- MASTER B für Fahrzeugzubehör (Kl. 12)<br />

Werden bei der Komb<strong>in</strong>ation e<strong>in</strong>er beschreibenden Angabe mit e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelbuchstaben<br />

vom Betrachter die zwei Bestandteile nicht ohne Gedankenaufwand erkannt, ist für die<br />

Beurteilung von e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen Begriff auszugehen.<br />

E<strong>in</strong> Zeichen SQUALITY wird beispielsweise grundsätzlich als e<strong>in</strong> Wort aufgefasst 79 , während<br />

bei IPUBLISH die Lesart I und PUBLISH nahe liegt 80 .<br />

4.4.8.2 Modifikationen und Mutilationen<br />

Werden bei beschreibenden oder üblichen Angaben Buchstaben oder ganze Silben<br />

weggelassen (Mutilation), geändert oder h<strong>in</strong>zugefügt (Modifikation), kann dies e<strong>in</strong> Zeichen<br />

schutzfähig machen 81 .<br />

Massgebend ist, ob die Modifikation oder Mutilation von den betroffenen Verkehrskreisen<br />

erkannt wird, und e<strong>in</strong>e klare Abweichung von e<strong>in</strong>er banalen Darstellung bildet. Es genügt<br />

nicht jede noch so ger<strong>in</strong>ge Abänderung e<strong>in</strong>es Zeichens 82 . Ob bei Zeichen, die durch<br />

76<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 2000, 592 – CLEARCUT; RKGE <strong>in</strong> sic! 2004, 220 – smartModule und smartCore.<br />

77<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 1998, 477 – SOURCESAFE.<br />

78<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 2000, 702 – M Power.<br />

79<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 2001, 131 – SQUALITY.<br />

80<br />

RKGE <strong>in</strong> sic! 2004, 95 – IPUBLISH.<br />

81<br />

Betreffend die teilweise abweichende Situation im Zusammenhang mit den<br />

Schutzausschlussgründen gemäss Art. 2 lit. c und d MSchG vgl. Ziff. 3.2 S. 60 sowie die<br />

Ausführungen unter Ziff. 5 ff. S. 98 ff.<br />

82<br />

BVGer B-7427/2006 – CHOCOLAT PAVOT (fig.).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!