Richtlinien in Markensachen 1.7.2008
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77<br />
Teil 4 – Materielle Markenprüfung<br />
rechnen, wenn sie e<strong>in</strong>en sofort verständlichen beschreibenden S<strong>in</strong>n ergeben. Das blosse<br />
Zusammenschreiben zweier Begriffe beispielsweise kann e<strong>in</strong> Zeichen nicht schutzfähig<br />
machen 76 . Werden die Bestandteile e<strong>in</strong>es Zeichens <strong>in</strong> der Reihenfolge umgestellt<br />
(Inversion), führt dies ebenfalls nicht ohne weiteres zur Schutzfähigkeit 77 .<br />
Zeichen, die nicht auf Anhieb als aus verschiedenen Elementen zusammengesetzt erkannt<br />
werden, sondern vielmehr als e<strong>in</strong>heitliche Begriffe ersche<strong>in</strong>en, können schutzfähig se<strong>in</strong>.<br />
4.4.8.1.2 Komb<strong>in</strong>ationen beschreibender Angaben mit e<strong>in</strong>zelnen Buchstaben oder<br />
Ziffern<br />
Komb<strong>in</strong>ationen von beschreibenden Angaben und e<strong>in</strong>fachen Zeichen, nämlich Buchstaben<br />
oder Ziffern, s<strong>in</strong>d grundsätzlich schutzfähig, sofern dem e<strong>in</strong>fachen Zeichen <strong>in</strong> Bezug auf die<br />
fraglichen Waren und Dienstleistungen ke<strong>in</strong> bestimmter S<strong>in</strong>ngehalt zukommt 78 . Ist e<strong>in</strong><br />
bestimmter S<strong>in</strong>ngehalt gegeben, gelten die allgeme<strong>in</strong>en Regeln für die Beurteilung von<br />
Komb<strong>in</strong>ationen beschreibender Elemente (vgl. Ziff. 4.4.8.1.1 S. 76).<br />
Beispiele für schutzfähige Zeichen:<br />
- WORLDWIDE 9 für Telekommunikation (Kl. 38)<br />
- MASTER B für Fahrzeugzubehör (Kl. 12)<br />
Werden bei der Komb<strong>in</strong>ation e<strong>in</strong>er beschreibenden Angabe mit e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelbuchstaben<br />
vom Betrachter die zwei Bestandteile nicht ohne Gedankenaufwand erkannt, ist für die<br />
Beurteilung von e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen Begriff auszugehen.<br />
E<strong>in</strong> Zeichen SQUALITY wird beispielsweise grundsätzlich als e<strong>in</strong> Wort aufgefasst 79 , während<br />
bei IPUBLISH die Lesart I und PUBLISH nahe liegt 80 .<br />
4.4.8.2 Modifikationen und Mutilationen<br />
Werden bei beschreibenden oder üblichen Angaben Buchstaben oder ganze Silben<br />
weggelassen (Mutilation), geändert oder h<strong>in</strong>zugefügt (Modifikation), kann dies e<strong>in</strong> Zeichen<br />
schutzfähig machen 81 .<br />
Massgebend ist, ob die Modifikation oder Mutilation von den betroffenen Verkehrskreisen<br />
erkannt wird, und e<strong>in</strong>e klare Abweichung von e<strong>in</strong>er banalen Darstellung bildet. Es genügt<br />
nicht jede noch so ger<strong>in</strong>ge Abänderung e<strong>in</strong>es Zeichens 82 . Ob bei Zeichen, die durch<br />
76<br />
RKGE <strong>in</strong> sic! 2000, 592 – CLEARCUT; RKGE <strong>in</strong> sic! 2004, 220 – smartModule und smartCore.<br />
77<br />
RKGE <strong>in</strong> sic! 1998, 477 – SOURCESAFE.<br />
78<br />
RKGE <strong>in</strong> sic! 2000, 702 – M Power.<br />
79<br />
RKGE <strong>in</strong> sic! 2001, 131 – SQUALITY.<br />
80<br />
RKGE <strong>in</strong> sic! 2004, 95 – IPUBLISH.<br />
81<br />
Betreffend die teilweise abweichende Situation im Zusammenhang mit den<br />
Schutzausschlussgründen gemäss Art. 2 lit. c und d MSchG vgl. Ziff. 3.2 S. 60 sowie die<br />
Ausführungen unter Ziff. 5 ff. S. 98 ff.<br />
82<br />
BVGer B-7427/2006 – CHOCOLAT PAVOT (fig.).