Richtlinien in Markensachen 1.7.2008
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Teil 3 – Internationale Registrierungen<br />
Verfahrens e<strong>in</strong>treten, welches <strong>in</strong>nerhalb der fünfjährigen Abhängigkeit angestrengt wurde,<br />
aber erst viel später zum Abschluss gelangt. Unter dem MMP wurde e<strong>in</strong>e Möglichkeit des<br />
Umgehens der Wirkungen dieser absoluten Abhängigkeit e<strong>in</strong>gefügt, das Instrument der so<br />
genannten Umwandlung (vgl. Ziff. 1.5.5 S. 48).<br />
1.5.5 Umwandlung ("transformation"; Art. 9 qu<strong>in</strong>quies MMP)<br />
E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Registrierung, deren Basise<strong>in</strong>tragung oder -anmeldung <strong>in</strong>nert der 5 Jahre<br />
der Abhängigkeitsfrist (Art 6.3 MMA/MMP) im Ursprungsland teilweise oder vollständig<br />
gelöscht wurde (vgl. Ziff. 1.5.4 S. 47), kann <strong>in</strong> nationale Anmeldungen umgewandelt werden<br />
(Art. 9 qu<strong>in</strong>quies MMP). Da diese Möglichkeit nur im MMP vorgesehen ist, ist es für die Frage, ob<br />
e<strong>in</strong>e Umwandlung möglich ist, entscheidend zu wissen, ob zum Zeitpunkt der Löschung der<br />
<strong>in</strong>ternationalen Registrierung das MMA oder das MMP anwendbar war.<br />
Wurde die <strong>in</strong>ternationale Registrierung vor der Aufhebung der „Sicherungsklausel“ gelöscht,<br />
das heisst vor dem 1. September 2008, so ist die Umwandlung <strong>in</strong> der Schweiz nur dann<br />
möglich, wenn die Ursprungsbehörde der <strong>in</strong>ternationalen Registrierung ausschliesslich dem<br />
MMP angehört.<br />
Wird die Löschung der <strong>in</strong>ternationalen Registrierung h<strong>in</strong>gegen erst nach dem 1. September<br />
2008 wirksam (Datum der E<strong>in</strong>tragung der Löschung im Register), so ist die Umwandlung <strong>in</strong><br />
der Schweiz möglich, wenn die Ursprungsbehörde dem MMA und dem MMP oder nur dem<br />
MMP angehört.<br />
Der Antrag auf Umwandlung muss <strong>in</strong>nerhalb dreier Monate nach der Löschung der<br />
<strong>in</strong>ternationalen Registrierung beim Institut e<strong>in</strong>gereicht werden (Art. 9 qu<strong>in</strong>quies MMP; Art. 46a<br />
Abs. 1 lit. a MSchG). Die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Umwandlung ist gebührenfrei.<br />
E<strong>in</strong>e umgewandelte nationale Anmeldung erhält dasselbe H<strong>in</strong>terlegungsdatum, wie die<br />
ursprüngliche <strong>in</strong>ternationale Registrierung (falls letzterer die Priorität e<strong>in</strong>er früheren<br />
H<strong>in</strong>terlegung gemäss Art. 4 PVÜ zuerkannt wurde, gilt diese Priorität auch für die<br />
umgewandelte nationale Anmeldung). Die umgewandelte Anmeldung wird e<strong>in</strong>er materiellen<br />
Prüfung unterzogen werden (Art. 9 qu<strong>in</strong>quies MMP i.V.m. Art. 46a Abs. 1 Bst. d MSchG). Nach<br />
der Prüfung des Umwandlungsantrags wird die Marke mit e<strong>in</strong>em entsprechenden Vermerk<br />
publiziert. Gegen e<strong>in</strong>e aus e<strong>in</strong>er Umwandlung hervorgegangene Marke kann ke<strong>in</strong><br />
Widerspruch e<strong>in</strong>gereicht werden (Art. 46a Abs. 2 MSchG).<br />
1.5.6 Zusammenführung ("fusion"; Regel 27.3 GAFO)<br />
Regel 27.3 GAFO sieht vor, dass zwei <strong>in</strong>ternationale Registrierungen, welche durch e<strong>in</strong>e<br />
teilweise Übertragung getrennt wurden und denselben Inhaber haben (beispielsweise nach<br />
weiteren Übertragungen), auf Antrag des Inhabers wiederum zu e<strong>in</strong>er Registrierung<br />
zusammengeführt werden können. Die Zusammenführung kann sich auch nur auf e<strong>in</strong>en Teil<br />
der ursprünglichen <strong>in</strong>ternationalen Registrierung beziehen. So können z.B. bei e<strong>in</strong>er<br />
Registrierung, welche durch mehrere Teilübertragungen <strong>in</strong> fünf verschiedene<br />
Registrierungen aufgeteilt wurde, lediglich drei Teile zusammengeführt werden. Die<br />
Zusammenführung ist nicht möglich für <strong>in</strong>ternationale Registrierungen, welche zwar identisch<br />
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