02.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2010/2011 - Commerz Real AG

Jahresbericht 2010/2011 - Commerz Real AG

Jahresbericht 2010/2011 - Commerz Real AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

268<br />

nach Aufforderung durch das zuständige österreichische Finanzamt ist eine Steuerer­<br />

klärung in Österreich abzugeben. Für Körperschaften beträgt der Steuersatz in Österreich<br />

25 %. Anders als bei natürlichen Personen gibt es keinen gesetzlichen Freibetrag. Für<br />

die Besteuerung ist das Finanzamt Wien 1 / 23 zuständig. Die auf einen Anteil entfallen­<br />

den in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte betragen für das Kalenderjahr<br />

<strong>2011</strong> 0,0287 €. Dieser Betrag ist mit der vom Anleger im Zeitpunkt der Ausschüttung<br />

gehaltenen Anzahl von Anteilen zu multiplizieren.<br />

3 % ­ Steuer in Frankreich<br />

Seit dem 1. Januar 2008 unterliegen deutsche Immobilien­Sondervermögen grundsätzlich<br />

dem Anwendungsbereich einer französischen Sondersteuer (der sog. französischen<br />

3 % ­ Steuer), die jährlich auf den Verkehrswert der in Frankreich gelegenen Immobilien<br />

erhoben wird. Das französische Gesetz sieht für französische Immobilien­Sonderver­<br />

mögen sowie für vergleichbare ausländische Sondervermögen die Befreiung von der 3 % ­<br />

Steuer vor. Nach Auffassung der französischen Finanzverwaltung sind deutsche Immobi­<br />

lien­Sondervermögen nicht grundsätzlich mit französischen Immobilien­Sondervermö­<br />

gen vergleichbar, so dass sie nicht grundsätzlich von der 3 % ­ Steuer befreit sind.<br />

Um von dieser Steuer befreit zu werden, muss das Sondervermögen nach Auffassung<br />

der französischen Finanzverwaltung jährlich eine Erklärung abgeben, in welcher der<br />

französische Grundbesitz zum 1. Januar eines jeden Jahres angegeben wird und diejenigen<br />

Anteilsinhaber benannt werden, die zum 1. Januar eines Jahres an dem Sondervermögen<br />

zu 1 % oder mehr beteiligt waren.<br />

Damit das Sondervermögen seiner Erklärungspflicht nachkommen und damit eine<br />

Erhebung der französischen 3 %­Steuer vermieden werden kann, bitten wir Sie, wenn<br />

Ihre Beteiligung am Sondervermögen hausInvest zum 1. Januar eine Quote von 1 % erreicht<br />

bzw. überschritten hat, uns eine schriftliche Erklärung zuzusenden (<strong>Commerz</strong><br />

<strong>Real</strong> <strong>AG</strong>, Steuerabteilung, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden) , in der Sie der Bekanntgabe<br />

Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Beteiligungshöhe gegenüber der französischen<br />

Finanzverwaltung zustimmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!