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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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• Im Organisationsbudget 200 ist eine Bedarfsposition über 1.000 Euro für eventuelle<br />

Schäden am privaten Pkw von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Dienstfahrten angesetzt<br />

(Kostenstelle 200-10 / Kostenträger 01111-08-610 / Sachkonto 6920000). Sollten<br />

auf diesem Ansatz im Laufe des Haushaltsjahres überplanmäßige Aufwendungen entstehen,<br />

hat <strong>der</strong>en Deckung über das Organisationsbudget zu erfolgen, welche/m <strong>der</strong>/die<br />

betroffene Mitarbeiter/in laut Stellenplan zugeordnet ist.<br />

• Für die Auflösung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten sowie den Abschreibungen werden jeweils eigene<br />

Budgetkreise gebildet. Die Erträge und Aufwendungen sind innerhalb <strong>der</strong> Budgetkreise<br />

deckungsfähig.<br />

• Für die Personal- und Versorgungsaufwendungen wird jeweils ein eigener Budgetkreis<br />

gebildet. Diese Aufwendungen sind innerhalb des Budgetkreises deckungsfähig. Näheres<br />

zu <strong>der</strong> Deckungsfähigkeit bei den Personalaufwendungen ist unter Punkt 4 geregelt.<br />

• Die Ansätze für die Sachkonten <strong>der</strong> Kontengruppe 6160000 (Fremdinstandhaltung) werden<br />

gem. § 20 Abs. 5 GemHVO zu Gunsten von Investitionsauszahlungen für einseitig deckungsfähig<br />

erklärt.<br />

• Die Ansätze des Ergebnishaushalts für die Vereinsför<strong>der</strong>ung (För<strong>der</strong>richtlinie) werden<br />

gem. § 20 Abs. 5 GemHVO zu Gunsten von Investitionsauszahlungen im Bereich <strong>der</strong> Vereinsför<strong>der</strong>ung<br />

für einseitig deckungsfähig erklärt.<br />

• Das Produkt Projektstelle Flüchtlinge (05351-02) wird sowohl von <strong>der</strong> Stabstelle Integration,<br />

Wohnungsangelegenheiten & Einbürgerungen (160) als auch vom Fachbereich Bauund<br />

Kultur (600) bewirtschaftet. Da nicht absehbar ist, welche <strong>der</strong> beiden Bewirtschaftungsstellen<br />

welche Maßnahmen und Haushaltsmittel für die Unterbringung und Betreuung<br />

<strong>der</strong> Flüchtlinge aufbringen muss, werden die Ansätze in diesem Produkt für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt. Die Höhe <strong>der</strong> maximalen Deckungsfähigkeit richtet sich<br />

nach den Ansätzen in diesem Produkt. Der Fachbereich 20 - Finanzen ist vor Beauftragung<br />

und Verwendung zu informieren.<br />

• Weitere Deckungsfähigkeitsvermerke sind in <strong>der</strong> Übersicht <strong>der</strong> nicht deckungsfähigen<br />

Sachaufwendungen nach § 20 GemHVO aufgelistet.<br />

Grundsätzlich soll ein Ausgleich auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Budgets <strong>der</strong> Teilhaushalte / Produkte stattfinden.<br />

Gibt es hier dennoch Budgetüberschreitungen sind diese innerhalb des Organisationsbudgets<br />

auszugleichen.<br />

Ist ein interner Ausgleich des Organisationsbudgets nicht möglich, ist nach den Bestimmungen<br />

des § 100 HGO und des § 7 <strong>der</strong> Haushaltssatzung eine überplanmäßige Genehmigung über den<br />

Fachbereich 20 - Finanzen zu beantragen.<br />

ENTWURF SVV<br />

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