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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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6. Auswertungen zu den Aufwendungen<br />

Die Gesamtsumme aller Aufwendungen für das Haushaltsjahr <strong>2024</strong> teilen sich auf die einzelnen<br />

Aufwandspositionen wie folgt auf:<br />

Plan<br />

<strong>2024</strong><br />

in %<br />

Personalaufwendungen 32.162.400 30<br />

Versorgungsaufwendungen 2.754.950 3<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

17.124.770 16<br />

Abschreibungen 4.428.600 4<br />

Aufw. für Zuweisungen und Zuschüsse<br />

sowie beson<strong>der</strong>e Finanzaufw.<br />

Steueraufw. einschl. Aufw. aus gesetzl.<br />

Umlageverpflichtungen<br />

8.269.150 8<br />

39.865.090 37<br />

Transferaufwendungen 12.500 0<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen 37.410 0<br />

Ordentliche Aufwendungen 104.654.870 97<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.493.350 3<br />

Summe 108.148.220 100<br />

Die Aufwandsseite <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> setzt sich insbeson<strong>der</strong>e aus den Steuer-<br />

und Umlageaufwendungen (37 Prozent), den Personal- und Versorgungsaufwendungen<br />

(33 Prozent) sowie den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (16 Prozent) zusammen.<br />

Die erwähnten Aufwandsarten machen 86 Prozent aller Aufwendungen <strong>der</strong><br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> aus. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 ergibt sich keine Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> prozentualen Aufteilung (86 Prozent).<br />

Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Personal- und Versorgungsaufwendungen mussten im Planjahr<br />

<strong>2024</strong> gegenüber dem Vorjahr Mehraufwendungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro angemeldet<br />

werden. Der Ansatz für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erhöht<br />

sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. Euro. Der Ansatz für die Steuer- und Umlageaufwendungen<br />

reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,1 Mio. Euro. Für die weiteren<br />

Aufwandsarten müssen gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 weitere Mehraufwendungen<br />

in Höhe von 1,4 Mio. Euro aufgebracht werden.<br />

Die Summe aller ordentlichen Aufwendungen <strong>2024</strong> steigt im Vergleich zum Vorjahr um<br />

5.060.640 Euro auf nunmehr 108.148.220 Euro. Wie bei den außerordentlichen Erträgen<br />

müssen auch auf <strong>der</strong> Aufwandsseite keine Veranschlagungen vorgenommen werden.<br />

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