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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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<strong>2024</strong><br />

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

mit einem Saldo von<br />

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von<br />

festgesetzt.<br />

9.709.200 EUR<br />

-10.219.070 EUR<br />

-509.870 EUR<br />

-5.308.510 EUR<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong>en Aufnahme im Haushaltsjahr <strong>2024</strong> zur Finanzierung von<br />

Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich ist, wird auf 5.665.080 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr <strong>2024</strong> zur Leistung von<br />

Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen wird auf<br />

8.571.500 EUR festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Liquiditätskredite<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr <strong>2024</strong> zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Gemeindesteuern<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr <strong>2024</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 %<br />

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 800 %<br />

2. Gewerbesteuer auf 405 %<br />

KREISSTADT<br />

Mittendrin in RheinMain<br />

www.dietzenbach.de<br />

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