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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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3. Rückblick auf die vergangenen Haushaltsjahre<br />

3.1 Der kommunale Rettungsschirm<br />

Die Stadtverordnetenversammlung hat in <strong>der</strong> Sitzung vom 01. Februar 2013 den Beschluss<br />

gefasst, am kommunalen Rettungsschirm teilzunehmen. Die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> erhielt<br />

dadurch Finanzhilfen in Höhe von 37,8 Mio. Euro. Im Gegenzug verpflichtet sich die<br />

Stadt einen ordentlichen Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Etappen<br />

für den Haushaltsausgleich sind durch einen strikt vorgegebenen Abbaupfad vertraglich<br />

festgelegt. Insgesamt konnte die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> 30,0 Mio. Euro Liquiditätskredite<br />

und 7,8 Mio. Euro Investitionskredite ablösen.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> COVID-19 Pandemie wurde die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> mit Schreiben vom<br />

21. August 2020 aus dem kommunalen Rettungsschirm entlassen.<br />

3.2 Die ausstehenden Jahresabschlüsse<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umstellung auf die Doppik mussten die Kommunen eine Eröffnungsbilanz<br />

zum Stichtag 01. Januar 2009 aufstellen, welche die Basis für zukünftige Jahresabschlüsse<br />

ist. Die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> konnte diese Arbeiten im Jahr 2011 abschließen, sodass<br />

die Stadtverordnetenversammlung in <strong>der</strong> Sitzung vom 12. Dezember 2011 die geprüfte<br />

Eröffnungsbilanz beschlossen hat.<br />

Nach erfolgreicher Aufstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz konnten die Arbeiten zum ersten<br />

doppischen Jahresabschluss begonnen werden. Mittlerweile sind diese Arbeiten bis einschließlich<br />

des Jahresabschlusses 2022 abgeschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung<br />

hat dem Magistrat bis einschließlich des Jahres 2018 die Entlastung durch Beschluss<br />

erteilt. Die Prüfung zum Jahresabschluss 2019 ist abgeschlossen, <strong>der</strong> Entlastungbeschluss<br />

steht noch aus. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Berichtserstellung hat die Prüfung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse<br />

2020 und 2021 durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt begonnen. Die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses 2023 erfolgt im vierten Quartal <strong>2024</strong>.<br />

Grundlegend ist darauf hinzuweisen, dass alle hier veröffentlichten Rechnungsergebnisse<br />

für die Jahre 2020 bis 2022 <strong>der</strong>zeit noch als vorläufig anzusehen sind, bis die abschließende<br />

Prüfung erfolgt ist.<br />

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