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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Bei Investitionsmaßnahmen gilt die Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 in Verbindung mit § 4<br />

Abs. 1 GemHVO. Demnach sind alle Investitionen eines Produktes gegenseitig deckungsfähig. Ist<br />

ein Ausgleich innerhalb des Produktes nicht möglich, ist nach den Bestimmungen des § 100<br />

HGO und des § 7 <strong>der</strong> Haushaltssatzung eine überplanmäßige Genehmigung über den Fachbereich<br />

20 - Finanzen zu beantragen. Haushaltsmittel innerhalb einer Investitionsmaßnahme (wie<br />

zum Bsp. bei den GWGs) sind innerhalb dieser Maßnahme Produktübergreifend deckungsfähig.<br />

Es wird empfohlen, innerhalb <strong>der</strong> Fachbereiche regelmäßig Budgetbesprechungen abzuhalten,<br />

in denen fachspezifische Problemstellungen und Regelungen erörtert und abgesprochen werden.<br />

Für Produkte, für die fachbereichs-/budgetübergreifende Leistungen erbracht werden, zeichnet<br />

diejenige Fachbereichsleitung verantwortlich, in <strong>der</strong>en Organisationsbudget das Produkt aufgenommen<br />

wurde. Die jeweiligen Fachbereichsleitungen haben sich über die Verfahrensweisen<br />

und den Budgetzugriff zu verständigen.<br />

Die Überwachung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen erfolgt vom Fachbereich<br />

20 – Finanzen. Die Verpflichtungsermächtigungen sind nicht übertragbar und die Inanspruchnahme<br />

erlischt mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung für das folgende Haushaltsjahr<br />

gem. § 11 GemHVO.<br />

Solange noch keine überarbeiteten Regeln vorliegen, gelten die gesetzlichen Regelungen <strong>der</strong><br />

HGO und GemHVO.<br />

Die Budgetansätze beruhen auf Schätzungen und Rahmenvorgaben. Abweichungen bei den<br />

Aufwendungen und Auszahlungen sind unvermeidbar.<br />

Für die Personalkosten sind die Son<strong>der</strong>regelungen unter 6. Personal zu beachten.<br />

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