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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Teilergebnishaushalt Produkt 01111-01 Unterstützung und Betreuung <strong>der</strong> Gemeindeorgane<br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong><br />

Produkthaushalt <strong>2024</strong><br />

Erläuterungen<br />

zu Nr. 03:<br />

Verwaltungskostenerstattung (VKE) von den Städtischen Betrieben<br />

zu Nr. 09:<br />

Verkauf von Brötchen und Wasser in den Sitzungen 400 EUR (2023), 400 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Eigenleistungen Beamte 920 EUR (2023), 1.150 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

zu Nr. 13:<br />

Sitzungsgel<strong>der</strong> Protokollantinnen 2.000 EUR (2023), 2.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Sitzungsgel<strong>der</strong> Jugendbeirat 500 EUR (2023), 800 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Sitzungsgel<strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>beitrat 6.500 EUR (2023), 7.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Sitzungsgel<strong>der</strong> Seniorenbeirat 7.000 EUR (2023), 7.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Sitzungsgel<strong>der</strong> Magistrat 14.000 EUR (2023), 14.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Sitzungsgel<strong>der</strong> SVV 95.000 EUR (2023), 105.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Fraktionsgel<strong>der</strong> 8.300 EUR (2023), 9.050 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Reisekosten / Fortbildungen 14.100 EUR (2023), 16.100 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Verfügungsmittel 6.000 EUR (2023), 4.500 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Rechtsanwaltskosten 2.000 EUR (2023), 2.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Bücher und Zeitschriften 1.250 EUR (2023), 1.550 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Öffentlichkeitsarbeit / Gästebewirtung 2.150 EUR (2023), 3.400 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

EDV-Kosten (vorher im Produkt 01111-03) 6.000 EUR (2023), 6.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

zu Nr. 15:<br />

Zuschüsse Auslän<strong>der</strong>beirat 1.500 EUR (2023), 1.500 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Zuschüsse Seniorenbeirat 1.500 EUR (2023), 1.500 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Zuschüsse Jugendbeirat 1.500 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

Zuschüsse für alle Städtepartnerschaften 5.000 EUR (2023), 6.000 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

zu Nr. 17:<br />

Preis für die Völkerverständigung 50 EUR (2023), 0 EUR (<strong>2024</strong>)<br />

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