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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Die wesentlichen Planungsän<strong>der</strong>ungen sind insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Personal- und<br />

Versorgungsaufwendungen erkennbar. Die Ansätze <strong>2024</strong> steigen auf Basis kalkulierter<br />

Tarifsteigerungen (ca. 2,0 Prozent) von <strong>der</strong>zeit 35,0 Mio. Euro auf insgesamt 38,3 Mio. Euro<br />

im Jahr 2027 an.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird eher von einem<br />

gleichbleibenden Ansatz ausgegangen. Die Vorschau ist aber unter an<strong>der</strong>em stark von<br />

zukünftigen Preissteigerungen und Verbräuchen abhängig. Zu berücksichtigen ist, dass im<br />

Planjahr <strong>2024</strong> auch einmalige Anmeldungen enthalten sind, die in den weiteren Finanzplanjahren<br />

eingespart werden können. Zu nennen sind hier zum Beispiel allgemeine Beratungskosten<br />

(-356.910 Euro), Mietaufwendungen (-118.500 Euro) o<strong>der</strong> auch städtebauliche<br />

Planungskosten (-77.500 Euro). Der Planansatz <strong>2024</strong> wird sich daher von aktuell<br />

17,1 Mio. Euro auf dann 16,6 Mio. Euro reduzieren können.<br />

Durch jährliche Neuinvestitionen wird davon ausgegangen, dass <strong>der</strong> Ansatz für die Abschreibungen<br />

um 1.239.880 Euro auf 5,7 Mio. Euro im Jahr 2027 ansteigen wird.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Zuweisungen und Zuschüsse ist ein Anstieg um 217.250 Euro auf dann<br />

8,5 Mio. Euro im Jahr 2027 prognostiziert. Dies hängt im Wesentlichen von zu leistenden<br />

Zuschüssen im Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung in nicht städtischen Einrichtungen zusammen.<br />

Bei den Umlageverpflichtungen wird sich <strong>der</strong> Aufwand bis ins Jahr 2027 um 6,7 Mio. Euro<br />

auf dann 46,6 Mio. Euro erhöhen. Hintergrund ist, dass auf Grund hoher Ansätze für die<br />

städtischen Gemeindesteuern die Verpflichtungen aus den Zahlungen <strong>der</strong> Kreis- und<br />

Schulumlage an den Kreis Offenbach sowie <strong>der</strong> entsprechenden Rückstellung steigen<br />

wird. Im weiteren Planungszeitraum wird von Mehraufwendungen in Höhe von 6,2 Mio.<br />

Euro ausgegangen. Nicht einkalkuliert sind hierbei mögliche belastende Hebesatzän<strong>der</strong>ungen<br />

des Kreises Offenbachs.<br />

Durch die weitere Tilgung von älteren Investitionskrediten (erhöhter Zinssatz) und den<br />

steigenden Investitionsvolumen <strong>der</strong> weiteren Finanzplanjahre ist davon auszugehen, dass<br />

sich Zinsaufwendungen auf einem gleichbleibenden Niveau bewegen werden. Sofern es<br />

zum Neubau <strong>der</strong> Feuerwache <strong>Dietzenbach</strong> kommen wird ist davon auszugehen, dass in<br />

den Finanzplanjahren 2028 bis 2023 es zu erheblichen Mehraufwendungen für Zinsaufwendungen<br />

kommen wird. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Berichtserstellung ist nicht davon auszugehen,<br />

dass diese Investition komplett eigenständig finanziert werden kann. Die <strong>Kreisstadt</strong><br />

<strong>Dietzenbach</strong> wird daher erheblich von Investitionszuweisungen des Landes Hessens<br />

abhängig sein.<br />

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