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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Vomhun<strong>der</strong>tsätze erhobener Umlagen (Landkreis / LWV / Land Hessen)<br />

Jahr Kreisumlage<br />

Schulumlage<br />

Verbandsumlage LWV<br />

Krankenhausumlage<br />

<strong>2024</strong> 36,32 v.H. 18,67 v.H. v.H. v.H.<br />

2023 33,32 v.H. 17,61 v.H. v.H. v.H.<br />

2022 33,09 v.H. 16,87 v.H. v.H. v.H.<br />

Steuerhebesätze<br />

Angaben für Gemeinden und Städte<br />

Vervielfältiger<br />

Jahr Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer<br />

Solidaritätsumlage Heimatumlage<br />

Gewerbesteuerumlage<br />

<strong>2024</strong> 400,00 v.H. 800,00 v.H. 405,00 v.H. 35,00<br />

v.H. Euro 1.454.460,00 Euro<br />

2023 400,00 v.H. 800,00 v.H. 395,00 v.H. 35,00<br />

v.H. Euro 1.266.460,00 Euro<br />

2022 400,00 v.H. 800,00 v.H. 395,00 v.H. 35,00<br />

v.H. Euro 1.225.103,38 Euro<br />

Nivellierungshebesätze nach FAG<br />

Angaben für Gemeinden und Städte<br />

Jahr Grundsteuer A Grundsteuer B<br />

Gewerbesteuer<br />

<strong>2024</strong> 332,00 v.H. 365,00 v.H. 357,00 v.H.<br />

Angaben zu weiteren Abgaben (ohne Gebühren)<br />

Straßenbeiträge<br />

wie<strong>der</strong>kehrende Beiträge<br />

Weitere Abgaben, die erhoben werden:<br />

Spielapparatesteuer ja Jagdsteuer nein Hundesteuer ja<br />

Zweitwohnungssteuer ja Fischereisteuer nein Gaststättenerlaubnissteuer<br />

nein<br />

Kurbeitrag nein Pferdesteuer<br />

nein<br />

Tourismusbeitrag nein Getränkesteuer nein<br />

Sonstige Abgaben:<br />

Vernügungssteuer<br />

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