08.12.2021 Aufrufe

Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die zugrunde gelegte amtlich festgestellte Einwohnerzahl ist die mit Stand 31. Dezember<br />

2022 und einer Einwohnerzahl von 34.928.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> speziellen Kennzahlen wird auf die Än<strong>der</strong>ung des Produktbuches<br />

hingewiesen. So können Kennzahlenvergleiche von "alten" und "neuen" Produkten nicht<br />

dargestellt werden.<br />

Gemäß § 4 Abs. 3 GemHVO sind in den Teilergebnishaushalten neben Erträgen und Aufwendungen<br />

auch Kosten und Erlöse aus internen Leistungsverrechnungen (ILV) abzubilden.<br />

Im Jahr 2014 wurden Optimierungen in <strong>der</strong> Handhabung und Berechnung vorgenommen.<br />

Das vorherige System setzte in <strong>der</strong> Planung einen erheblichen Zeitaufwand voraus,<br />

welcher aus Verwaltungssicht nicht zu rechtfertigen war.<br />

Statt bislang sechs Umlagestufen mit mehreren unterschiedlichen Verteilerschlüsseln gibt<br />

es nunmehr zwei Stufen. In <strong>der</strong> ersten Stufe werden die Umlage-Produkte des Verwaltungs-Overhead<br />

(Produkte 01111-01 bis 01111-12) nach Vollzeitäquivalenten auf die End-<br />

Produkte verteilt. In <strong>der</strong> zweiten Stufe werden die Gebäudekosten nach qm bzw. direkt<br />

umgelegt.<br />

Die Umlage des Fachbereichs-Overhead, des Abteilungs-Overhead sowie die Umlage <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Leistungen innerhalb <strong>der</strong> Produkte entfällt. Bei <strong>der</strong> Festlegung von Zielen<br />

sollte in erster Linie das ordentliche Ergebnis herangezogen werden, da es sich bei <strong>der</strong> ILV<br />

lediglich um eine Verrechnungsgröße sowie eine rein kostenrechnungsrelevante Position<br />

handelt.<br />

2.3 Der Kommunale Finanzausgleich<br />

Durch das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21. Mai 2013 zum kommunalen Finanzausgleich<br />

(KFA) wurde dem Land Hessen auferlegt, bis spätestens Ende 2015 eine Neuordnung<br />

des KFA vorzunehmen. Dies wurde vom hessischen Landtag am 23. Juli 2015 mit<br />

dem „Gesetz zur Neuordnung <strong>der</strong> Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen“<br />

erfüllt. Im Zuge dieses Gesetzes erfolgte eine Neuberechnung <strong>der</strong> Zuweisungen und <strong>der</strong><br />

abzuführenden Kreis- und Schulumlage.<br />

Durch die Neuordnung erhielten über 80% <strong>der</strong> hessischen Kommunen höhere Mittelzuweisungen,<br />

nur insgesamt weniger als 20% <strong>der</strong> Kommunen mussten Kürzungen hinnehmen<br />

bzw. erhielten gleichbleibende Zuweisungen. Die Auswirkungen für die <strong>Kreisstadt</strong><br />

<strong>Dietzenbach</strong> waren ebenfalls sehr positiv. Die Erträge aus <strong>der</strong> Schlüsselzuweisung stiegen<br />

von 7,2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2015 auf 12,4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016. Im Gegenzug<br />

stiegen die Aufwendungen für die Kreis- und Schulumlage von 20,6 Mio. Euro<br />

Seite 32 von 806

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!