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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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6.3 Gesetzliche Umlageverpflichtungen, Zuweisungen und Transferleistungen<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> gesetzlichen Umlageverpflichtungen<br />

sowie <strong>der</strong> Sozialtransferaufwendungen im mittelfristigen Planungszeitraum.<br />

Umlagen an Gemeindeverbände<br />

(incl. Kreis- und<br />

Schulumlage)<br />

sonstige Zuweisungen,<br />

Zuschüsse, Erstattungen,<br />

Transfers und Umlagen<br />

Summe <strong>der</strong> Transferaufwendungen<br />

/Zuweisungen<br />

Ist<br />

2022<br />

Plan<br />

2023<br />

Plan<br />

<strong>2024</strong><br />

Plan<br />

2025<br />

Plan<br />

2026<br />

Plan<br />

2027<br />

28.751.919 37.436.700 35.859.720 40.383.540 40.627.920 42.039.700<br />

11.820.537 10.848.410 12.287.020 12.460.430 12.786.680 13.038.760<br />

40.572.456 48.285.110 48.146.740 52.843.970 53.414.600 55.078.460<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Zuweisungen und Zuschüsse sowie <strong>der</strong> Umlageverpflichtungen sinkt <strong>der</strong><br />

Ansatz <strong>2024</strong> um 138.370 Euro auf nunmehr 48.146.740 Euro. Die wesentlichen Positionen<br />

sind dabei die Mehraufwendungen für die Kreisumlage (1.385.880 Euro) und Schulumlage<br />

(389.740 Euro). Die Rückstellungsverpflichtungen für die Kreis- und Schulumlage reduzieren<br />

sich gegenüber dem Vorjahr um 3.352.600 Euro.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Zuweisungen und Zuschüsse wird <strong>der</strong> Verlustausgleich / Zuschussbeitrag<br />

an die Städtischen Betriebe veranschlagt. Diese beiden Positionen belaufen sich auf insgesamt<br />

2.676.340 Euro und liegen mit 803.640 Euro über dem Planansatz des Vorjahres.<br />

Die weiteren Aufwandsarten im Bereich <strong>der</strong> Zuweisungen und Zuschüsse bewegen sich im<br />

üblichen Rahmen und mo<strong>der</strong>aten Anstiegen. Nähere Erläuterungen hierzu können den<br />

Erläuterungen zu den Produkten entnommen werden. Im Bereich <strong>der</strong> Umlageverpflichtungen<br />

aus den Erträgen <strong>der</strong> Gewerbesteuer erhöhen sich die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage<br />

(302.530 Euro) und Heimatumlage (188.000 Euro) bedingt durch den höheren<br />

Ansatz aus den Gewerbesteuererträgen auf dann 3.794.970 Euro.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Verlustausgleichs <strong>der</strong> Städtischen Betriebe <strong>Dietzenbach</strong> wurde die<br />

Spartenplanung gemäß beschlossenem Wirtschaftsplan produktorientiert in die Haushaltssatzung<br />

<strong>2024</strong> übernommen. Spartenüberschüsse wurden als Erträge aus Kostenerstattungen<br />

im städtischen Haushalt ausgewiesen. Die Überschüsse und Fehlbeträge aus<br />

Gebührenhaushalten verbleiben im Wirtschaftsplan <strong>der</strong> Städtischen Betriebe <strong>Dietzenbach</strong>.<br />

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