08.12.2021 Aufrufe

Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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che Handlungsalternativen vermieden werden. Da die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> kein eigenes<br />

Rechnungsprüfungsamt betreibt, werden insbeson<strong>der</strong>e im Anordnungswesen und<br />

Zahlungsverkehr die Prozesse und Arbeitsabläufe in Fragen <strong>der</strong> Sicherheit und Organisation<br />

regelmäßig optimiert.<br />

Die Budgethoheit des <strong>Haushaltsplan</strong>es obliegt bei <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> nicht einer<br />

Person. Hier wurde die Verantwortung auf einzelne Fachbereiche, Stabstellen und Projektstellen<br />

<strong>der</strong> Stadtverwaltung aufgeteilt. Durch diese Maßnahme konnten das wirtschaftliche<br />

Bewusstsein und <strong>der</strong> verantwortliche Umgang mit den Ressourcen geför<strong>der</strong>t<br />

werden. Durch Unterstützung des Fachbereichs Finanzen und dem Bereich Controlling<br />

werden die Budgetverantwortlichen und <strong>der</strong>en Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig<br />

in Prozessen mit finanziellen Auswirkungen unterstützt und geschult. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Bereich des Berichtswesens werden regelmäßig Budgetberichte erstellt, um frühzeitig<br />

finanzielle Risiken und Engpässe erkennen zu können.<br />

Die Corona-Krise, die Krisen in den Kriegsgebieten und die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

zeigen, dass bei vergleichbaren Ereignissen sämtliche wirtschaftlichen und<br />

gesellschaftlichen Sektoren ausgebremst werden können. Eine vergleichbare Situation<br />

hätte wie<strong>der</strong> erhebliche finanzielle Folgen, die ohne Bundes- und Landesmittel nicht zu<br />

bewältigen wäre. Darüber hinaus muss die aktuelle Lage Schritt für Schritt überwunden<br />

werden um zu sehen, welche weiteren Risiken und ggf. Folgen auf die kommunalen Haushalte<br />

zukommen.<br />

Auf Basis <strong>der</strong> <strong>Haushaltsplan</strong>daten <strong>2024</strong> sowie <strong>der</strong> weiteren Finanzplanung bis 2027<br />

sind nachfolgende Risiken geson<strong>der</strong>t zu erwähnen.<br />

Da die Haushaltslage erheblich von den Steuererträgen abhängig ist, können Schwankungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Gewerbesteuer sowie Einkommensteuer, das geplante Jahresergebnis<br />

negativ beeinflussen. In den vorliegenden Haushaltsdaten sind keine "Puffer"<br />

eingeplant, die einen möglichen Steuereinbruch kompensieren könnten. Dem hohen Ansatz<br />

für die Gewerbesteuer liegt neben einer Hebesatzanpassung die Hochrechnung zum<br />

Stand 31. Dezember 2023 zu Grunde.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e für das Planjahr <strong>2024</strong> besteht ein zusätzliches Ertragsrisiko im Bereich des<br />

Gemeindeanteils an <strong>der</strong> Einkommensteuer. Alle drei Jahre werden die Schlüsselzahlen zur<br />

Verteilung <strong>der</strong> Einkommensteuer zwischen Bund, Län<strong>der</strong>n und den Kommunen neu ermittelt.<br />

Der letzte gültige Zeitraum galt für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023. Zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Berichtserstellung lag die neue Schlüsselzahl für den Zeitraum <strong>2024</strong> bis 2026 <strong>der</strong><br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> noch nicht vor. Da bei den vergangenen geän<strong>der</strong>ten Schlüsselzahlen<br />

die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> stetig Verluste am Gemeindeanteil an <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

zu verzeichnen hatte, wird davon ausgegangen, dass die anstehende Neuverteilung<br />

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