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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Hinweis:<br />

Die Festlegung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer erfolgt durch die Satzung über die Festsetzung<br />

des Steuersatzes für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 03. Mai <strong>2024</strong>. Der festgelegte<br />

Hebesatz in dieser Haushaltssatzung hat dadurch nur nachrichtlichen Charakter.<br />

§ 6<br />

Haushaltssicherungskonzept<br />

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.<br />

§ 7<br />

Stellenplan<br />

Es gilt <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Stadtverordnetenversammlung als Teil des <strong>Haushaltsplan</strong>s am 22. März <strong>2024</strong><br />

beschlossene Stellenplan.<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO<br />

Überplanmäßige Aufwendungen innerhalb eines Organisationsbudgets können nur dann anfallen,<br />

wenn das Organisationsbudget keine Deckung mehr aufweist. Überplanmäßige Auszahlungen<br />

innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes können nur dann anfallen, wenn <strong>der</strong> Teilfinanzhaushalt keine<br />

Deckung mehr aufweist.<br />

Bis zu einem Betrag von 10.000 EUR auf den einzelnen Ansatz werden durch die zuständige<br />

Dezernentin / den zuständigen Dezernenten genehmigt.<br />

Der Magistrat wird ermächtigt, bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />

ab 10.000 EUR bis 25.000 EUR zu entscheiden. Überschreitende Beträge bedürfen bis zu einer Höhe<br />

von 50.000 EUR <strong>der</strong> Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses, darüber hinaus <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> Stadtverordnetenversammlung.<br />

KREISSTADT<br />

Mittendrin in RheinMain<br />

www.dietzenbach.de<br />

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