08.12.2021 Aufrufe

Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Vorbericht<br />

2.1 gesetzliche Grundlagen<br />

Nach § 1 Abs. 5 Nr. 1 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) ist dem <strong>Haushaltsplan</strong><br />

unter an<strong>der</strong>em ein Vorbericht beizufügen. Die zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich<br />

aus § 6 GemHVO. Demnach soll <strong>der</strong> Vorbericht einen Überblick über den Stand und die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung <strong>der</strong> beiden<br />

Vorjahre geben. Die durch den <strong>Haushaltsplan</strong> gesetzten Rahmenbedingungen sind zu erläutern.<br />

Der Vorbericht enthält einen Ausblick auf wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />

<strong>der</strong> Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb<br />

des Zeitraums <strong>der</strong> mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.<br />

Darüber ist darzustellen,<br />

• in welcher Höhe <strong>der</strong> Gemeinde im Vorjahr Kredite zur Sicherung <strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit<br />

(Liquiditätskredite) in Anspruch nimmt,<br />

• ob bis zum Jahresende nicht zurückgeführte Liquiditätskredite zurückgeführt werden<br />

sollen,<br />

• ob und inwieweit die Verpflichtung nach § 106 Absatz 1 Satz 2 HGO erfüllt werden<br />

kann,<br />

• in welchem Umfang flüssige Mittel für Auszahlungen aus <strong>der</strong> notwendigen Inanspruchnahme<br />

von Rückstellungen eingesetzt werden sollen,<br />

• ob und inwieweit im Haushaltsjahr, insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit För<strong>der</strong>programmen,<br />

Investitionskredite zur Finanzierung von Auszahlungen eingesetzt<br />

werden sollen.<br />

Im Vorbericht soll außerdem dargestellt werden, welche Auswirkungen sich durch die erwartete<br />

Bevölkerungsentwicklung auf die Gemeinde und ihre Einrichtungen voraussichtlich<br />

ergeben werden.<br />

Auf die Vorgaben wird im weiteren Verlauf des Vorberichts entsprechend eingegangen.<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> ist das zentrale Planungsinstrument <strong>der</strong> wirtschaftlichen Aktivitäten<br />

einer Kommune für das Haushaltsjahr. Er ist ein für jedes Haushaltsjahr aufzustellendes,<br />

systematisch geglie<strong>der</strong>tes Planwerk. Er beinhaltet die dem Haushaltsjahr wirtschaftlich<br />

zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt), im Haushaltsjahr voraussichtlich<br />

zu leistenden Ein- und Auszahlungen (Finanzhaushalt) sowie die im Haushaltsjahr<br />

vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

in künftigen Jahren. Der <strong>Haushaltsplan</strong> wird durch die Haushaltssatzung<br />

festgestellt und ist gleichzeitig wichtigster Bestandteil des <strong>Haushaltsplan</strong>s. Mit<br />

Seite 28 von 806

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!