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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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§ 9<br />

Bericht über den Stand <strong>der</strong> Liquiditätskredite<br />

Bei <strong>der</strong> Überschreitung des Liquiditätskreditbestandes von 7.000.000 EUR wird unverzüglich <strong>der</strong><br />

Haupt- und Finanzausschuss informiert. Darüber hinaus wird quartalsmäßig im folgenden Hauptund<br />

Finanzausschuss ein Bericht vorgelegt, <strong>der</strong> jeweils zum 30. eines jeden Monats die tatsächliche<br />

Höhe <strong>der</strong> Liquiditätskredite aufzeigt.<br />

§ 10<br />

Ermächtigung des Magistrats zum Stellenplan<br />

Zum Stellenplan wird <strong>der</strong> Magistrat ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften mit <strong>der</strong><br />

Maßgabe zu besetzen, dass die wöchentliche Arbeitszeit von insgesamt 41 Stunden nicht<br />

überschritten wird.<br />

Der Magistrat wird ermächtigt, bei organisatorischen Än<strong>der</strong>ungen in dem dadurch erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Umfang Planstellen umzusetzen. Die Umsetzungen sind beim Erlass <strong>der</strong> nächsten Haushaltssatzung<br />

in den Stellenplan aufzunehmen.<br />

§ 11<br />

Budgetrichtlinien<br />

Es gelten die Budgetrichtlinien wie sie dem <strong>Haushaltsplan</strong> beigefügt sind.<br />

§ 12<br />

Umschuldungen von Investitionskrediten<br />

Zusätzlich zu den Festsetzungen zu § 2 sind Umschuldungen in Höhe von 4.044.120 Euro vorgesehen.<br />

§ 13<br />

Verrechnung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt<br />

Der in § 1 festgesetzte Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.958.190 Euro wird mit <strong>der</strong><br />

Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.<br />

KREISSTADT<br />

Mittendrin in RheinMain<br />

www.dietzenbach.de<br />

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