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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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<strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Haushaltssatzung erlangt <strong>der</strong> <strong>Haushaltsplan</strong> Bindungswirkung für die<br />

Haushaltswirtschaft <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong>.<br />

Die Bedeutung des <strong>Haushaltsplan</strong>es betont das Land Hessen in § 95 HGO (Hessische Gemeindeordnung).<br />

Danach ist <strong>der</strong> <strong>Haushaltsplan</strong> die Grundlage für die kommunale Haushaltswirtschaft<br />

und für die Haushaltsführung verbindlich. Er ist in einen Ergebnishaushalt<br />

und in einen Finanzhaushalt zu glie<strong>der</strong>n. Des Weiteren ist <strong>der</strong> Stellenplan für die Beamten<br />

und Angestellten ein Teil des <strong>Haushaltsplan</strong>s. Nähere Bestimmungen zu den Bestandteilen<br />

eines <strong>Haushaltsplan</strong>es regelt <strong>der</strong> § 1 GemHVO. Demnach besteht dieser aus dem Gesamthaushalt,<br />

den Teilhaushalten sowie dem Stellenplan. In <strong>der</strong> <strong>Haushaltsplan</strong>ung stehen<br />

<strong>der</strong> Ergebnisplan und <strong>der</strong> Finanzplan im Vor<strong>der</strong>grund. Eine Plan-Bilanz ist nicht vorgesehen.<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems.<br />

Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die<br />

zu erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen<br />

und finanziellen Ressourcen.<br />

Bei <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Festlegung von Plandaten sind nachfolgende Gesichtspunkte von wesentlicher<br />

Bedeutung für Politik und Verwaltung:<br />

• Welche Leistungen sollen erbracht werden?<br />

• Welche und wie viel Ressourcen werden hierfür verbraucht sowie welche werden<br />

hierbei erwirtschaftet (Ergebnishaushalt)?<br />

• Wie verän<strong>der</strong>n sich die Vermögenswerte (Vermögensplan)?<br />

• Wie verän<strong>der</strong>t sich die Liquiditätssituation (Finanzhaushalt)?<br />

In den nachfolgenden Diagrammen o<strong>der</strong> Tabellen des Vorberichts kann es vorkommen,<br />

dass vor den Haushaltsjahren Abkürzungen mit E' (Ergebnis) und P' (Planwert) abgebildet<br />

werden. Diese Angaben dienen <strong>der</strong> besseren Leserlichkeit. Jahresübergreifende Auswertungen<br />

die keine Unterscheidung nach Ergebnis und Plan vornehmen, wurden rein mit<br />

den Jahreszahlen versehen.<br />

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