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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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5. Vorläufige Haushaltsführung<br />

Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf<br />

die Gemeinde gemäß § 99 HGO nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich<br />

verpflichtet ist o<strong>der</strong> die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie<br />

darf insbeson<strong>der</strong>e Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen,<br />

für die im <strong>Haushaltsplan</strong> eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, die Steuern, <strong>der</strong>en<br />

Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben, Kredite<br />

umschulden.<br />

Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung <strong>der</strong> Bauten, <strong>der</strong> Beschaffungen und <strong>der</strong> sonstigen<br />

Leistungen des Finanzhaushalts nach nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen<br />

und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen bis zu einem Viertel <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Haushaltssatzung des<br />

Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.<br />

Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Haushaltsjahr<br />

bekannt gemacht ist.<br />

6. Personal<br />

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen und die Erträge aus den „Zuweisungen Bund /<br />

Bundesagentur für Arbeit“, werden vom Fachbereich 10 - Zentrale Steuerung / Stadtplanung & -<br />

entwicklung auf <strong>der</strong> Grundlage des Stellenplans und <strong>der</strong> tatsächlich besetzten Stellen bzw. des<br />

Zuweisungsbescheides <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit berechnet und in den einzelnen Budgets<br />

<strong>der</strong> Teilhaushalte / Produkte eingestellt.<br />

Die Personalverwaltung verbleibt weiterhin beim Fachbereich 10 – Zentrale Steuerung / Stadtplanung<br />

& -entwicklung. Von dort erfolgen aus organisatorischen Gründen auch die kassenmäßigen<br />

Anweisungen auf die einzelnen Buchungskombinationen.<br />

Die/Der Verantwortliche für das jeweilige Organisationsbudget entscheidet über Personalangelegenheiten<br />

im Rahmen des Stellenplans, unter Beachtung <strong>der</strong> §§ 6 und 9 <strong>der</strong> Haushaltssatzung,<br />

<strong>der</strong> Geschäftsordnung des Magistrats und <strong>der</strong> durch den Personaldezernenten erlassenen<br />

Richtlinie über die Zuständigkeit <strong>der</strong> Budgetverantwortlichen in Personalangelegenheiten. Die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Personalmaßnahmen sowie die Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> vorgenannten<br />

Regelungen liegen beim Fachbereich 10 - Zentrale Steuerung / Stadtplanung & -entwicklung.<br />

Personal-Mehraufwendungen sind mit Min<strong>der</strong>aufwendungen im Bereich <strong>der</strong> weiteren Aufwendungen<br />

deckungsfähig. Personal-Min<strong>der</strong>aufwendungen für freie o<strong>der</strong> freiwerdende Planstellen<br />

können für Mehraufwendungen bei den weiteren Sachaufwendungen verwendet werden. Der<br />

Fachbereich Finanzen sowie <strong>der</strong> Stadtkämmerer sind vor Verwendung <strong>der</strong> Mittel zu informieren.<br />

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