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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Im verän<strong>der</strong>ten Zahlungsmittelbestand wird <strong>2024</strong> mit einem Bedarf in Höhe 5,3 Mio. Euro<br />

ausgegangen werden. Dieser Betrag reduziert den Liquiditätsbestand von 13,2 Mio. Euro<br />

(Ende 2023) auf dann 7,9 Mio. Euro.<br />

Im Nachfolgenden wird tabellarisch <strong>der</strong> Finanzhaushalt für das Jahr <strong>2024</strong> mit dem Jahr<br />

2023 im Vergleich dargestellt. Das vorläufige Jahresergebnis 2022 wird ebenfalls dargestellt.<br />

Ansatz<br />

<strong>2024</strong><br />

Ansatz<br />

2023<br />

Ergebnis<br />

2022<br />

Vergleich<br />

Ansatz<br />

<strong>2024</strong> zum<br />

Vorjahr<br />

09 - Einzahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit 103.850.250 92.679.010 94.306.559,40 11.171.240<br />

18 - Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit 102.983.810 93.664.470 82.894.143,17 9.319.340<br />

19 - Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit 866.440 -985.460 11.412.416,23 1.851.900<br />

23 - Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.197.060 3.310.190 3.928.049,93 -1.113.130<br />

28 - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 7.862.140 2.845.450 5.163.411,57 5.016.690<br />

29 - Saldo aus Investitionstätigkeit -5.665.080 464.740 -1.235.361,64 -6.129.820<br />

30 - Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf (laufende<br />

Verwaltungs- und Investitionstätigkeit)<br />

31 - Einzahlungen aus <strong>der</strong> Aufnahme von Krediten und<br />

wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen<br />

32 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und<br />

wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen<br />

-4.798.640 -520.720 10.177.054,59 -4.277.920<br />

9.709.200 9.878.530 4.688.900,00 -169.330<br />

10.219.070 12.471.100 5.632.796,87 -2.252.030<br />

33 - Saldo aus Finanzierungstätigkeit -509.870 -2.592.570 -943.896,87 2.082.700<br />

37 - Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelbedarf<br />

aus haushaltsunwirksamen<br />

Zahlungsvorgängen<br />

39 - Verän<strong>der</strong>ungen des Bestandes an Zahlungsmitteln<br />

0 0 255.814,50 0<br />

-5.308.510 -3.113.290 9.488.972,22 -2.195.220<br />

Für das Haushalsjahr <strong>2024</strong> wird <strong>der</strong> Hebesatz für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte<br />

auf dann 405 Prozentpunkte angehoben. Die weiteren Hebesätze bleiben im Vergleich<br />

zum Vorjahr unverän<strong>der</strong>t. Für die weiteren Finanzplanjahre wurden keine Hebesatzanpassungen<br />

eingeplant. Der "Platzhalter" Grundsteuer B musste zum Zwecke des Haushaltsausgleichs<br />

eingeplant werden. Bei kontinuierlicher Reduzierung des "Platzhalters"<br />

werden unter Umständen keine Hebesatzanpassungen in den weiteren Finanzplanjahren<br />

notwendig. Zu berücksichtigen ist, dass im Zuge <strong>der</strong> Grundsteuerreform die Hebesätze<br />

2025 für die Grundsteuer A und B neu ermittelt werden müssen. Eine Vorausschau ist zum<br />

Berichtszeitpunkt nicht möglich.<br />

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