08.12.2021 Aufrufe

Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Für das Planjahr 2025 wird damit gerechnet, dass sich das aktuelle Gesamtvolumen des<br />

KFA um 9,5 Prozent auf dann 7,475 Mrd. Euro ansteigen wird. Für die weiteren Finanzplanungsjahre<br />

2026 und 2027 geht das Land Hessen von einem weiteren Anstieg <strong>der</strong> Finanzausgleichsmasse<br />

aus. Im Planjahr 2026 soll ein Niveau von 7.755 Mrd. Euro und im Planjahr<br />

2027 ein Niveau von 7,983 Mrd. Euro erreicht werden. Die Vorausschau bedeutet für<br />

die kommunalen Haushalte eine wichtige Planungssicherheit.<br />

Für die Ermittlung des städtischen Anteils am kommunalen Finanzausgleich ist die Steuerkraft<br />

<strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> ein zentraler Faktor. Wie im Vorbericht zur Haushaltssatzung<br />

2023 dargelegt, belief sich <strong>der</strong> Ansatz für die Schlüsselzuweisung 2023 auf insgesamt<br />

15,6 Mio. Euro. Gegenüber dem Planjahr 2022 war dies ein Rückgang um 3,9 Mio.<br />

Euro. Für das Planjahr <strong>2024</strong> ist mit einem Anstieg um 3,7 Mio. Euro auf dann 19,3 Mio. Euro<br />

zu rechnen. Damit wird voraussichtlich das Niveau des Haushaltsjahres 2022 erreicht.<br />

2.4 Liquiditätskredite, Liquiditätsreserve und Deckungsgrundsatz<br />

Gemäß § 105 Abs. 1 HGO darf die Stadt zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Liquiditätskredite<br />

bis zu dem in <strong>der</strong> Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen,<br />

soweit für die Kasse keine an<strong>der</strong>en Mittel zur Verfügung stehen. Das Haushaltsjahr<br />

2021 schloss mit einem Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 1,6 Mio. Euro ab. Erstmals<br />

seit 2004 konnten somit alle Liquiditätskredite vollständig zurückgeführt werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> positiven Ertragsentwicklung im Haushaltsjahr 2022 und 2023 konnte sich<br />

<strong>der</strong> Trend fortsetzen. Zum Stand 31. Dezember 2022 belief sich <strong>der</strong> Zahlungsmittelbestand<br />

auf 11,1 Mio. Euro und zum Stand 31. Dezember 2023 auf 13,2 Mio. Euro. Die liquiden<br />

Mittel können für den prognostizierten Zahlungsmittelfehlbetrag im Haushaltsjahr<br />

<strong>2024</strong> (- 5,3 Mio. Euro) herangezogen werden.<br />

Um unterjährige Finanzschwankungen ausgleichen zu können, wird in § 4 <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

<strong>2024</strong> <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong> Liquiditätskredite auf insgesamt 10 Mio. Euro festgesetzt.<br />

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 hat sich dieser Höchstbetrag nicht verän<strong>der</strong>t.<br />

Gemäß § 106 Abs. 1 HGO hat die Stadt ihre stetige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Hierfür<br />

ist es notwendig, dass eine Liquiditätsreserve zur Vermeidung <strong>der</strong> Aufnahme von Liquiditätskrediten<br />

zu bilden ist. Zur Sicherstellung <strong>der</strong> stetigen Zahlungsfähigkeit soll sich<br />

daher ab dem 01. Januar 2019 <strong>der</strong> geplante Bestand an flüssigen Mitteln ohne Liquiditätsmitteln<br />

in <strong>der</strong> Regel auf mindestens zwei von Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt <strong>der</strong> letzten drei Haushaltsjahre<br />

belaufen.<br />

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