08.12.2021 Aufrufe

Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde unterjährig (gem. § 28 GemHVO) durch<br />

die Budgetberichte über die vorläufigen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2023 informiert.<br />

Der Abschlussbericht wird nach Aufstellung des Jahresabschlusses <strong>der</strong> Stadtverordnetenversammlung<br />

vorgelegt. Aufgrund einer positiven Entwicklung <strong>der</strong> Erträge wird damit gerechnet,<br />

dass <strong>der</strong> geplante ordentliche Jahresfehlbetrag deutlich reduziert werden kann.<br />

Als zusätzliches Konsolidierungsmittel hat <strong>der</strong> Magistrat <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> in<br />

seiner Sitzung am 13. November 2023 eine Haushaltssperre auf die Aufwendungen für<br />

Sach- und Dienstleistungen erlassen. Dadurch kann man in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung 2023<br />

davon ausgehen, dass ein ordentlicher Überschuss in Höhe von 750.000 Euro erwirtschaftet<br />

werden kann.<br />

Im Finanzhaushalt wird damit gerechnet, dass <strong>der</strong> Zahlungsmittelbestand aus <strong>der</strong> laufenden<br />

Verwaltungstätigkeit mit 5,0 Mio. Euro (Plan -1,0 Mio. Euro) abschließen wird. Die Investitionstätigkeit<br />

wird voraussichtlich mit einem Zahlungsmittelbedarf in Höhe von<br />

2,2 Mio. Euro (Plan 3,1 Mio. Euro) abschließen. Der Zahlungsmittelbestand am Ende des<br />

Haushaltsjahres erhöht sich von 11,1 Mio. Euro auf nunmehr 13,2 Mio. Euro. Liquiditätskredite<br />

wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht in Anspruch genommen.<br />

Für nähere Erläuterungen wird auf die Jahresrechnung 2023 sowie auf die Budgetberichte<br />

verwiesen.<br />

Seite 47 von 806

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!