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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Mit Wirkung zum 01. Januar 2019 wurden ebenfalls <strong>der</strong> Liquiditätspuffer (§ 106 HGO) eingeführt.<br />

Demnach haben die Gemeinden haben einen Liquiditätspuffer in Höhe von mindestens<br />

2 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit (Zeile<br />

18) nach dem Durchschnitt <strong>der</strong> drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre aufzubauen.<br />

Für den Bereich des Ergebnishaushaltes wird für den Planungszeitraum <strong>2024</strong> - 2027 ein<br />

Ausgleich entwe<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Verwendung von vorhandenen Rücklagen des ordentlichen<br />

Ergebnisses (Planjahr <strong>2024</strong>) o<strong>der</strong> unmittelbar (Planjahre 2025 - 2027) erzielt.<br />

Die Einschätzung für den Finanzhaushalt stellt sich wie folgt dar:<br />

• Für das Planjahr <strong>2024</strong> wird <strong>der</strong>zeit mit einer Verän<strong>der</strong>ung des Zahlungsmittelbestandes<br />

in Höhe von -5,3 Mio. Euro gerechnet. Durch die vorhandene Liquidität<br />

zum Stand 31. Dezember 2023 in Höhe von 13,2 Mio. Euro, ist ausreichend ungebundene<br />

Liquidität oberhalb des Liquiditätspuffers vorhanden. Somit kann die<br />

Kompensation des negativen Zahlungsmittelbestandes aus eigener Kraft gedeckt<br />

werden.<br />

• Für die Planjahre 2025 - 2027 wird mit einer negativen Verän<strong>der</strong>ung des Zahlungsmittelbestandes<br />

in Höhe von insgesamt 2.958.610 Euro kalkuliert. Auch wenn die<br />

Finanzkraft stetig sinkt ist nach aktuellen Plandaten nicht davon auszugehen, dass<br />

<strong>der</strong> Liquiditätspuffer unterschritten wird. Somit gilt <strong>der</strong> Finanzhaushalt als ausgeglichen.<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> gebundenen und ungebundenen Liquidität kann zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Berichtserstellung nicht für die Finanzplanjahre vorgenommen werden.<br />

• Die Beurteilung <strong>der</strong> Haushaltssicherung stellt sich in Summe wie folgt dar:<br />

Ausgleich für den<br />

Ergebnishaushalt<br />

(§ 92 Abs. 5 Nr. 1<br />

HGO)<br />

Ausgleich für den<br />

Finanzhaushalt<br />

(§ 92 Abs. 5 Nr. 2<br />

HGO i.V.m. § 3<br />

Abs. 3 GemHVO)<br />

Einhaltung <strong>der</strong><br />

Liquiditätsreserve<br />

(§ 106 HGO)<br />

<strong>2024</strong> 2025 2026 2027<br />

ja, unter<br />

Verwendung<br />

<strong>der</strong> ordentlichen<br />

Rücklagen.<br />

nein, aber<br />

durch eine<br />

ausreichende<br />

Finanzkraft<br />

ja, direkt im Ergebnishaushalt.<br />

nein, aber durch<br />

eine ausreichende<br />

Finanzkraft<br />

ja, direkt im Ergebnishaushalt.<br />

ja, direkt im Finanzhaushalt<br />

ja, direkt im Ergebnishaushalt.<br />

ja, direkt im Finanzhaushalt<br />

ja ja ja ja<br />

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