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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Aufsichtsbehördliche Anmerkungen zur Haushaltsgenehmigung<br />

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile<br />

Einzelgenehmigung <strong>der</strong> Kredite wegen Gefährdung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit<br />

Haushaltssicherungskonzept erfor<strong>der</strong>lich und vorgelegt<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Individuelle Einschätzung <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde zur<br />

dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Kommune:<br />

angespannt<br />

Begründung <strong>der</strong> Einschätzung und Ausführungen zu Auflagen (Textfeld bitte mit Doppelklick öffnen)<br />

Magistrat <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong><br />

(Behörde)<br />

Fachbereich Finanzen<br />

(Fachabteilung)<br />

<strong>Dietzenbach</strong>, den 26. Januar <strong>2024</strong><br />

(Ort, Erstelldatum)<br />

Herr Jan Herbig<br />

(Ansprechpartner(in))<br />

06074/373-858<br />

(Telefon)<br />

ENTWURF SVV<br />

Seite 730 von 815

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