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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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5.1 Steuererträge<br />

5.1.1 Zusammensetzung und Entwicklung <strong>der</strong> Steuerarten, Hebesätze<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle werden die Steuererträge <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> in <strong>der</strong><br />

langfristigen Entwicklung dargestellt. Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen wurden bereits bei<br />

den Auswertungen zu den Erträgen erläutert.<br />

Ist 2022 Plan 2023 Plan <strong>2024</strong> Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027<br />

Grundsteuer A 14.346 14.000 13.500 13.500 14.000 14.000<br />

Grundsteuer B 11.830.164 12.100.000 11.822.500 14.000.000 15.506.730 17.199.270<br />

Anteil Einkommenssteuer<br />

Anteil Umsatzsteuer<br />

18.097.373 19.500.000 19.589.000 20.983.000 22.160.000 23.180.000<br />

2.825.776 2.912.000 2.920.000 3.010.000 3.070.000 3.130.000<br />

Vergnügungssteuer 1.212.391 880.000 1.480.000 1.531.000 1.582.000 1.633.000<br />

Hundesteuer 114.617 120.000 156.000 157.000 158.000 159.000<br />

Sonst. Kommunalsteuern<br />

u. steuerähnl.<br />

Abgaben<br />

23.025.044 23.033.000 28.050.000 29.872.500 31.455.000 32.457.500<br />

Summe 57.119.711 58.559.000 64.031.000 69.567.000 73.945.730 77.772.770<br />

Für das Haushaltsjahr ergibt sich nachfolgende grafische Zusammensetzung nach Steuerarten.<br />

Wie erkennbar, macht allein die Einkommensteuer einen Anteil von 31 Prozent aus.<br />

Planjahr <strong>2024</strong><br />

Grundsteuer A (0%)<br />

Grundsteuer B (18%)<br />

Anteil Einkommenssteuer (31%)<br />

Anteil Umsatzsteuer (5%)<br />

Vergnügungssteuer (2%)<br />

Hundesteuer (0%)<br />

Sonst. Kommunalsteuern u. steuerähnl. Abgaben (44%)<br />

ENTWURF SVV<br />

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