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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Art<br />

Stand zu Beginn des<br />

Vorjahres<br />

2023<br />

voraussichtlicher Stand<br />

zu Beginn des<br />

Haushaltsjahres<br />

<strong>2024</strong><br />

voraussichtlicher Stand<br />

<strong>zum</strong> Ende des<br />

Haushaltsjahres<br />

<strong>2024</strong><br />

2. Rückstellungen<br />

2.1<br />

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen o<strong>der</strong><br />

vertraglichen Ansprüchen<br />

22.016 22.588 23.343<br />

(davon durch Mittel <strong>der</strong> Versorgungsrücklage nach HVersRücklG gedeckt) 840 898 930<br />

2.1.1 Rückstellung Altersversorgung für die Bediensteten <strong>der</strong> Feuerwehr 209 208 215<br />

2.2 Rückstellungen aus Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern,<br />

Beamten und Arbeitnehmern<br />

4.467 4.500 4.517<br />

2.3 Rückstellungen aus Bezüge- und Entgeltzahlungen für Zeiten <strong>der</strong> Freistellung von <strong>der</strong><br />

Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen<br />

(z. B. Lebensarbeitszeitkonto Beamte und Sabbatjahr)<br />

796 946 875<br />

2.4 Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung,<br />

die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden<br />

199 266 286<br />

2.5 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0 0 0<br />

2.6 Rückstellung für die Sanierung von Altlasten 0 0 0<br />

2.7 Rückstellungen für unbestimmte Aufwendungen für Umlagen nach dem Finanzausgleischsgesetz<br />

und für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen<br />

7.497 5.869 5.152<br />

2.8 Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und<br />

anhängigen Gerichtsverfahren<br />

19 16 16<br />

2.9 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 20.000 20.000 20.000<br />

(davon für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) 20.000 20.000 20.000<br />

ENTWURF SVV<br />

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