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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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8. Entscheidungskompetenz in Zweifelsfällen<br />

In Zweifelsfällen entscheidet <strong>der</strong> Personaldezernent über Personalfragen und in an<strong>der</strong>en Angelegenheiten<br />

<strong>der</strong> Finanzdezernent.<br />

9. Verfahren zur Aufstellung <strong>der</strong> Budgets<br />

Für die Aufstellung <strong>der</strong> Budgets werden mit Ausnahme <strong>der</strong> Personalaufwendungen<br />

- hier gilt das unter 6. beschriebene Verfahren - die voraussichtlichen Erträge und Einzahlungen<br />

sowie Aufwendungen und Auszahlungen von den Fachbereichen ermittelt. Bis zu einem festzulegenden<br />

Termin teilen die Bereiche ihren Finanzbedarf dem Fachbereich 20 - Finanzen mit. Das<br />

technische Verfahren <strong>der</strong> Mittelanmeldungen wird durch den Fachbereich 20 - Finanzen vorgegeben.<br />

10. Berichtswesen<br />

Die Berichte sind unter Berücksichtigung des § 28 <strong>der</strong> GemHVO und <strong>der</strong> hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />

zu gestalten. Die Berichte werden <strong>zum</strong> 30.06. und 30.09. jeden Jahres und<br />

mit Vorliegen des Jahresabschlusses dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.<br />

Der Fachbereich 20 - Finanzen stellt die Berichte in einer Berichtsvorlage über den Magistrat an<br />

den Haupt- und Finanzausschuss zusammen. Für die pünktliche Vorlage <strong>der</strong> Berichte an den<br />

Fachbereich 20 - Finanzen ist die zuständige Fachbereichsleitung verantwortlich.<br />

Der Fachbereich 20 - Finanzen bestimmt mit Zustimmung des Stadtkämmerers unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> rechtlichen Regelungen und <strong>der</strong> EDV-spezifischen Möglichkeiten sowie <strong>der</strong> Controllingaspekte<br />

das Druckbild <strong>der</strong> Berichte, das für alle berichtenden Organisationseinheiten verbindlich<br />

ist.<br />

Gemäß § 28 Abs. 2 GemHVO ist <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss unverzüglich zu unterrichten,<br />

wenn sich abzeichnet, dass<br />

1. sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts o<strong>der</strong> des Finanzhaushalts wesentlich<br />

verschlechtert o<strong>der</strong><br />

2. sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalte wesentlich erhöhen<br />

werden o<strong>der</strong><br />

3. die aufgenommenen Liquiditätskredite nicht nach § 105 Abs. 1 Satz 3 HGO bis <strong>zum</strong> Ende<br />

des Haushaltsjahres zurückführen kann.<br />

Die Unterrichtung erfolgt in geeigneter Form durch den Stadtkämmerer.<br />

ENTWURF SVV<br />

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