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Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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BUDGETIERUNGSRICHTLINIEN FÜR DAS<br />

HAUSHALTSJAHR <strong>2024</strong><br />

1. Vorbemerkung<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 <strong>der</strong> Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hat sich die <strong>Kreisstadt</strong><br />

<strong>Dietzenbach</strong> entschieden, ein Produkt als Teilhaushalt abzubilden. Je<strong>der</strong> Teilhaushalt<br />

bildet in sich ein Budget. Darüber hinaus werden die Budgets <strong>der</strong> Teilhaushalte in Organisationsbudgets<br />

(Verantwortungsbereichen) zusammengefasst.<br />

Nachfolgende Regelungen ergänzen diese Vorschrift und dienen dazu, die Haushaltswirtschaft<br />

<strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> zu optimieren und dem Magistrat die Möglichkeit<br />

zu geben, die ihm im Rahmen des <strong>Haushaltsplan</strong>s zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend<br />

wirtschaftlich unter Einhaltung <strong>der</strong> definierten Ziele einzusetzen.<br />

2. Budgets<br />

2.1. Organisationsbudgets<br />

Für folgende Organisationseinheiten <strong>der</strong> Verwaltung werden Organisationsbudgets<br />

gebildet:<br />

100 Zentrale Steuerung / Stadtplanung und -entwicklung<br />

120 Personalrat<br />

150 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />

160 Integration, Wohnungsangelegenheiten & Einbürgerungen<br />

171 Klimaschutz<br />

180 Justiziariat<br />

190 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

200 Finanzen<br />

300 Sicherheit und Ordnung<br />

500 Soziale Dienste<br />

600 Bau- und Kultur<br />

900 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Einzelbudgets<br />

Das Budget 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft wird ausschließlich vom Fachbereich 20 -<br />

Finanzen verwaltet.<br />

ENTWURF SVV<br />

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