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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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§ 6<br />

Haushaltssicherungskonzept<br />

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.<br />

§ 7<br />

Stellenplan<br />

Es gilt <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Stadtverordnetenversammlung als Teil des <strong>Haushaltsplan</strong>s am xx.xx.<strong>2024</strong><br />

beschlossene Stellenplan.<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO<br />

Überplanmäßige Aufwendungen innerhalb eines Organisationsbudgets können nur dann anfallen,<br />

wenn das Organisationsbudget keine Deckung mehr aufweist. Überplanmäßige Auszahlungen<br />

innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes können nur dann anfallen, wenn <strong>der</strong> Teilfinanzhaushalt keine<br />

Deckung mehr aufweist.<br />

Bis zu einem Betrag von 10.000 EUR auf den einzelnen Ansatz werden durch die zuständige<br />

Dezernentin / den zuständigen Dezernenten genehmigt.<br />

Der Magistrat wird ermächtigt, bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />

ab 10.000 EUR bis 25.000 EUR zu entscheiden. Überschreitende Beträge bedürfen bis zu einer Höhe<br />

von 50.000 EUR <strong>der</strong> Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses, darüber hinaus <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> Stadtverordnetenversammlung.<br />

§ 9<br />

Bericht über den Stand <strong>der</strong> Liquiditätskredite<br />

Bei <strong>der</strong> Überschreitung des Liquiditätskreditbestandes von 7.000.000 EUR wird unverzüglich <strong>der</strong><br />

Haupt- und Finanzausschuss informiert. Darüber hinaus wird quartalsmäßig im folgenden Hauptund<br />

Finanzausschuss ein Bericht vorgelegt, <strong>der</strong> jeweils <strong>zum</strong> 30. eines jeden Monats die tatsächliche<br />

Höhe <strong>der</strong> Liquiditätskredite aufzeigt.<br />

KREISSTADT<br />

Mittendrin in RheinMain<br />

ENTWURF SVV<br />

www.dietzenbach.de<br />

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