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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Produktbeschreibung Produkt 09511-01 Bauleitplanung / Stadtentwicklung<br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong><br />

Produkthaushalt <strong>2024</strong><br />

Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen<br />

Produktgruppe 09511 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

Produkt 09511-01 Bauleitplanung / Stadtentwicklung<br />

Verantwortliche Organisationseinheit<br />

Zentrale Steuerung / Stadtplanung & -entwicklung<br />

Kategorie<br />

Pflichtaufgabe<br />

Verantwortliche Person(en)<br />

Gabriele Rützel<br />

Kurzbeschreibung<br />

Stadtplanung<br />

Stadtentwicklungsplanung<br />

städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (außerhalb Wirtschaftsplan DSK)<br />

Auftragsgrundlage<br />

Baugesetzbuch<br />

Hessische Bauordnung<br />

Hessische Gemeindeordnung<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> SVV<br />

und weitere Spezialgesetze<br />

Zielgruppe<br />

Einwohner/-innen <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong><br />

Bauwillige/ Investoren<br />

Verkehrsteilnehmer<br />

Grundstückseigentümer und Inhaber von Rechten an Grundstücken<br />

Ministerien, nachgeordnete Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />

Allgemeine Ziele<br />

geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung<br />

Harmonisierung <strong>der</strong> sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

sozialgerechte Bodennutzung<br />

Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />

baukultureller Erhalt und Entwicklung <strong>der</strong> städtebaulichen Gestalt und des Orts- und Landschaftsbildes<br />

ENTWURF SVV<br />

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